
Der Beginn eines Zweirichtungsradwegs mit Benutzungspflicht und somit Fahrbahnverbot für Radfahrer. Vermutlich aus Mangel an passenden Schildern wurde hier der Fußweg als Radweg beschildert und für Fußgänger freigegeben. Die Gefahren dieser Konstruktion hat die Straßenverkehrsbehörde erkannt: An der nächsten rechts-vor-links-Kreuzung zweigt der linksseitige Radweg nach rechts ab, wovor das Verkehrsschild im Hintergrund warnt.