
Wieder einmal sind die Verantwortlichen in der Verwaltung der Meinung, dass der Rad- und Fußgängerverkehr sicherer und komfortabler auf einem straßenbegleitenden Acker geführt wird als auf der Fahrbahn. So sind diese beiden nichtmotorisierten Verkehrsarten dem ach so geliebten Kfz-Verkehr, auch wenn dieser hier nur in homöopathischen Dosen stattfindet, nicht im Weg und alles ist gut. Alles? Eigentlich nicht, denn auf diesem Acker kann man nicht Radfahren oder Laufen, schon gar nicht bei Nässe. Er entspricht weder im Zustand noch in der Notwendigkeit den Vorgaben der StVO und ist somit widerrechtlich beschildert. Er ist eine Frechheit gegenüber den Menschen, die dort nicht mit dem Kfz entlang kommen und eine unglaubliche Missachtung der Bedürfnisse dieser Menschen und der StVO.