
Wer sich in Bad Hersfeld ein wenig auskennt, wird diese Fußgängerunterführung kennen. Ein Schild (StVO 241) weist dem Radfahrer nun den Weg. Dass die Anforderungen der StVO und der VwV zur StVO in deutschen Städten nicht beachtet werden, ist ja allgemein bekannt. Dass aber hier der Radverkehr vorsätzlich eine Treppe heruntergeführt werden soll, ist schon strafrechtlich bedenklich. Nicht, dass der geneigte Radler denkt, er könne hier seinen Weg fortsetzen, nein, er muss absteigen und schieben - UND ZWAR RECHTS !!! Er darf nicht einmal die drei Rampen zum Schieben nutzen, denn die befinden sich auf dem Radweg, den er nun als Fußgänger nicht betreten darf! Was für viele Menschen in den Verwaltungen unserer Städte und Gemeinden als zumutbar gilt, ist für andere eine reine Zumutung!