Jetzt kann man sich noch ausmalen, wie es für die bergan fahrenden und querenden Radfahrer ist, bei vollem Betrieb über Kopfsteinpflaster und die scharfkantigen Bordsteine zu wechseln und bei alledem nicht zu vergessen, dass ja auch noch Radfahrer schnell entgegenkommen und hier ebenfalls durch die "Verkehrsführung" über die Absenkung durchfädeln müssen. Absteigen und schieben, das erwartet man wohl vom Verkehrsteilnehmer Radfahrer, erst recht bei Nacht und Nebel, aber: Wir befinden uns hier mitten auf der Straße!
In diesem Fall ist Geradeaus fahren die einzig sichere Lösung!
Die Stelle ist hochgradig gefährlich. Der Radweg muss im gesamten Streckenabschnitt umgehend optimiert werden. Die Radwegbenutzungspflicht ist hier nicht zulässig, schon gar nicht linksseitig. Die bestehende Gefahrenlage auf der Fahrbahn wird keinesfalls erheblich überschritten, was Voraussetzung für eine Benutzungspflicht ist. Im Gegenteil: Sie wird durch diese misslungene Verkehrsführung erst stark erhöht!