Ohne jede Pflege: Zwei-Richtungs-Radstreifen in abschüssiger Einbahnstraße
Gerade richtig in Schwung sollte man hier für etliche Meter nicht zum Bremsen gezwungen sein. Sonst liegt man nämlich zwischen Bordstein und Fahrbahn schneller auf dem Radstreifen, als man gucken kann. Hier wurde seit Ewigkeiten nicht mehr gereinigt, die Verkehrssicherungspflicht grob vernachlässigt. Die Sicherheit der Schüler und Sportler scheint hier wirklich allen Entscheidern schlichtweg egal zu sein.
Der Radstreifen ist in dieser Form rechtlich nicht zulässig, ebensowenig die Benutzungspflicht, die das Befahren der Fahrbahn untersagt. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 StVO under Randziffer 33) sagt hierzu: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden".
Es ist auch ganz klar erkennbar, dass der "Reinigungseffekt" der Kraftfahrzeuge tatsächlich positiv für Radfahrer wirkt, weshalb die Fahrbahn oft erste Wahl sein sollte für Radfahrer.
Wenn Filderstadt Nägel mit Köpfen macht, gestaltet sie an dieser Stelle - und gerne auch am Gymnasium Sielmingen - eine waschechte Fahrradstraße! Denn gerade die Einbahnstraßenanordnung am Gymnasium Bernhausen ist geradezu prädestiniert dafür.