Der Radweg, der soeben noch so wichtig war, dass mittels Fahrbahnverbot mit einer Benutzungspflicht belegt wurde, hört nicht nur abrupt auf sondern die Fahrbahn daneben ist noch nicht zu Ende. Dass der Kfz-Verkehr hier so dramatisch abnimmt, dass schlagartig nicht nur die Benutzungspflicht unnötig wird sondern sogar der ganze Radweg, kann nicht stimmen. Tatsache ist, dass der kaum vorhandene Kfz-Verkehr schon vorher völlig unerheblich war und die Benutzungspflicht klar falsch und somit rechtswidrig.
Dies haben - wie im Bild zu erkennen - die meisten Radfahrer auch so erkannt, ignorieren diese Ausschilderung klar und fahren auf der weitaus sicheren Fahrbahn. Zumindest fast alle.Ein findiger/windiger Anwalt könnte im Falle eines Unfalls zwischen Rad- und Autofahrer dem Radwegignorierer dennoch einen Struck aus dieser Konstellation drehen .
Fazit:
Die rechtswidrige Benutzungspflicht muss umgehend aufgehoben, die Schilder demontiert werden. Sinnvoll wäre es, ein reines Fußgängerschild anzubringen. Ohne Lückenschluss und ohne Überleitung von der Fahrbahn auf den Gehweg ist es aber auch Kindern nicht zumutbar, hier der Gehwegbenutzungspflicht nachzukommen. Die aktuelle Situation verunsichert korrekt fahrende Radfahrer in Richtung Plochingen und stößt Radfahrern in Richtung Nürtingen sauer auf, vor allem Rennradfahrern und bei Nässe. Sie gefährdet unnötig Radfahrer im Begegnungsverkehr sowie Fußgänger.