Hier sollte rechtsseitig wohl mal ein Radweg gebaut werden, geworden ist daraus aber nur ein einige Meter langer benutzungspflichtiger Stummel. Besonders StVO-gerecht dürfte die benutzungspflichtige Beschilderung des Stummels in Anbetracht des linksseitig vorhandenen benutzungspflichtigen Rad- und Gehwegs nicht sein. Und nicht zuletzt setzt die VwV-StVO für innerörtliche benutzungspflichtige linke Radwege völlig zu recht hohe Hürden. Da hat sich die zuständige StVB gründlich ausgetobt.
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Nachtrag: Die zuständige Behörde hat auf unsere Information über die Nominierung vorbildlich reagiert und vorbehaltlos die Aufhebung der Benutzungspflicht angekündigt.
Nachtrag II: Nur wenige Tage nach der Ankündigung der Abschilderung hat die zuständige Behörde die Maßnahme vollzogen und sogar Fotos zugesandt. Die prompte Umsetzung verdient Lob und Anerkennung!