Eigentlich sollte man meinen, dass Radverkehrsführungen wie aus der Krefelder Nominierung nur noch als vereinzelte Relikte aus längst vergangenen Zeiten anzutreffen sind. Eines besseren belehrt wird der geneigte Radfahrer jedoch in der Moerser Straße / Düsseldorfer Straße in Meerbusch-Büderich. Der dortige benutzungspflichtige Radweg wurde in den Jahren 2008 bis 2011 saniert, neu gepflastert und als benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg mit angrenzendem Fußweg (Zeichen 241) bzw. teilweise als gemeinsamer Zweirichtungsrad- und Gehweg (Zeichen 240) ausgeschildert. Bauliche Standards und Sicherheitsaspekte wurden dabei getrost außen vor gelassen. Anstatt beispielsweise Radfahrstreifen anzulegen werden Fußgänger auf papierblattbreiten Pfaden neben dem Radweg geführt, an Bushaltestellen sind Fußgänger wohl überhaupt nicht vorgesehen und Bordsteinabsenkungen fur den Radverkehr scheinen gänzlich unbekannt zu sein. Besonders förderlich für die Sicherheit des Radverkehrs dürfte die Begrenzungskette auf dem letzten Bild sein, die bei Dunkelheit sicherlich eine ultimative Sturzhilfe darstellt.
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