Nördlich des Ortsteils Kreiensen der Stadt Einbeck im Landkreis Northeim mündet die K644 in die B64. Parallel zu letzterer verläuft ein in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Kommt man als Radfahrer von der K644, so teilt einem ein Zeichen 240 mit, dass auf der gegenüberliegenden Seite der B64 eben jener Weg verläuft.
Wo man auf den Weg auffahren soll erschließt sich Otto Normalradfahrer allerdings nicht auf den ersten Blick, da die entsprechenden Furten jeweils an der rechten und linken Seite der Einmündung liegen. Manch einer wird daher versucht sein, einfach über den Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg zu fahren. Dieser allerdings stellt eine böse Falle dar, denn dort verläuft ein etwa 1,40 Meter tiefer Graben, der wegen des Gras- und Pflanzenbewuchses kaum oder zumindest erst sehr spät zu erkennen ist. Bei Dunkelheit ist er gar nicht wahrzunehmen. Eine böse Falle, die zu schwerwiegenden Unfällen führen kann.
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Nachtrag: Hier liegen mittlerweile zwei Stellungnahmen vor. Einmal die des Landkreises Northeim, in der neben der Pannenflicken-Nominierung der Stadt Northeim auch auf die von Einbeck eingegangen wird, sowie eine im Auftrag der Bürgermeisterin der Stadt Einbeck. Hier zunächst der Auszug des Schreibens des Landkreises, der Einbeck betrifft:
"Der von Ihnen aufgeführte Mangel im Kreuzungsbereich B64 / K644 (Kreiensen- Bad Gandersheim) wurde bei uns am 21.06.2011 erfasst. Die fehlende Überfahrt direkt im Kreuzungsbereich betrifft den straßenbegleitenden Radweg im Zuge der B64. Nach Auffassung des zuständigen Straßenbaulastträgers für die 664, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Bad Gandersheim, hat dieser Mangel eine geringe Priorität, da sich eine Überfahrt ca. 30 m neben dem Kreuzungsbereich in Fahrtrichtung Bad Gandersheim befindet. Bitte wenden Sie sich deshalb an den von mir benannten Straßenbaulastträger, da die Zuständigkeit dort liegt."
Die Weiterleitung der Information an den Straßenbaulastträger hatte freundlicherweise die Stadt Einbeck übernommen und uns anschließend wie folgt informiert:
"Wir haben Ihre o.a. Mitteilung an den zuständigen Straßenbaulastträger weitergeleitet. Die uns darauf hin übersandte Antwort haben wir im Anschluss beigefügt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim."
Und so sah die Antwort der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus:
"Ein Geländer oder gar eine Schutzplanke zur Sicherung des Grabens ist nicht erforderlich. Durch das versetzen des Z 240 wird schon darauf hingewiesen, dass es dort eine Möglichkeit für Radfahrer gibt, um auf den Radweg zu gelangen.
Unfälle sind mir nicht bekannt. Im Rahmen der Radwegschau wurde diese Situation an gesehen und darüber beraten. Das Ergebnis war das Z 240 dort hin zu versetzen, wo auch der Radfahrer auf den Radweg gelangen kann.
Bauliche Maßnahmen sind nach Auffassung des Straßenbaulastträger nicht erforderlich."
Wir meinen: Muss es erst zu Unfällen kommen, damit gefährliche Situationen entschärft werden? Wenn selbst Landkreis und Stadt auf die Gefährlichkeit einer Situation hinweisen erscheint die Haltung des Baulastträgers doch reichlich selbstgefällig.