Am westlichen Ortsausgang von Thedinghausen verläuft parallel zur K68/K66 ein benutzungspflichtig beschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg. Für die beschauliche Kreisstraße gilt hier teilweise Tempo 30, aber auch ohne die Geschwindigkeitsbeschränkung dürften Radfahrern auf der Fahrbahn wohl kaum außerordentliche Gefahren drohen. Zudem ist der Sonderweg an einem Grundstückszaun engradig verschwenkt, was in Anbetracht der fehlenden Sichtbeziehung eine Gefahrenquelle par excellence darstellt. Mit dem Benutzungszwang werden so unter Missachtung der Rechtslage für den Radverkehr Gefahren geschaffen, die auf der Fahrbahn nicht existieren. Ein Benutzungsrecht (ohne Beschilderung oder ggf. als Gehweg mir Zusatz "Radfahrer frei") wäre die bessere und überdies gesetzeskonforme Wahl.
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) oder von Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) oder von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder ZonenGeschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." (§45 Abs. 9 StVO)
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Nachtrag: Der Landkreis Verden hat mitgeteilt, dass die Benutzungspflicht durch verkehrsbehördliche Anordnung vom 08.11.2013 aufgehoben wurde. Die Beschilderung wird durch Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) mit Zusatz 1022-10 (Radfahrer frei) ersetzt. Dafür gibt es von der Initiative Cycleride ein herzliches Dankeschön! Falls die Umschilderung nachweislich vor der Pannenflicken-Wahl erfolgt kann der Landkreis Verden von der Kandidatenliste gestrichen werden.
Nachtrag II: Mittlerweile hat die zuständige Behörde die angekündigte Maßnahme umgesetzt. Die Beschilderung wurde wie angekündigt geändert, ferner haben wir "Beweisfotos" erhalten. Vorbildlich!