Wenn man nach dem Ortsausgang von Hagen der L704/Hengsteystraße über den Hengsteysee in Richtung Norden folgt, schraubt sich die Straße nach der Brücke in mehreren engen Kurven eine kräftige Steigung hinauf. Wegen der engen Kurven ist die Geschwindigkeit auf der Straße auf 30 km/h begrenzt. Man sollte meinen, dass Radfahrer bei diesem Geschwindigkeitsniveau des motorisierten Verkehrs sicher auf der Fahrbahn unterwegs sein können. Die für das Gebiet der Stadt Dortmund zuständige Straßenverkehrsbehörde ist da allerdings anderer Ansicht und zwingt Radfahrer gemeinsam mit Fußgängern per Zeichen 240 auf einen nur wenige zehn Zentimeter breiten Weg, der von den Mindestanforderungen der VwV-StVO dermaßen weit entfernt ist, dass man nur von einem schlechten Scherz ausgehen kann. Auf dem Weg kann sich selbst ein Fußgänger kaum sicher bewegen. Für Radfahrer ist er weder benutzbar noch zumutbar.
Google-Maps-Link zur Örtlichkeit
Nachtrag: Die zuständige Behörde hat auf unsere Information über die Nominierung vorbildlich reagiert und innerhalb weniger Tage vorbehaltlos die Aufhebung der Benutzungspflicht angeordnet. Es bleibt zu hoffen, dass die Anordnung zügig umgesetzt wird und Dortmund noch vor der Pannenflicken-Abstimmung von der Nominierungsliste gestrichen werden kann.
Nachtrag II: Mittlerweile hat die Behörde uns über die erfolgte Abschilderung informiert und ein "Beweisfoto" zugesandt. Dortmund steht damit nicht mehr zur Wahl und die Initiative Cycleride dankt für die zügige Umsetzung sowie die ausgesprochen konstruktive und angenehme Kommunikation.