Die Bahnhofstraße in Fulda ist eine für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße. Im verkehrsberuhigten Bereich besteht auf etwa 100 Metern Länge eine Tempo-20 Zone. Prinzipiell kann die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung eine sinnvolle Maßnahme sein, ermöglicht sie den Radfahrern doch im Einzelfall das Erreichen ihrer Ziele ohne lange Umwege. Hier befinden sich auf beiden Seiten jedoch Parkstände, welche direkt neben mit Metallgeländern eingefassten Grünflächen liegen. Dies führt dazu, dass die Autofahrer auf den in ihrer Fahrtrichtung links liegenden Parkplätzen nicht auf den eigentlichen Parkflächen parken, da sie sonst ihre Autotüren nicht öffnen und nicht aussteigen können. Sie parken vielmehr auf dem Fahrrad-Schutzstreifen, wo allerdings das Parken laut StVO generell verboten ist. Der Schutzstreifen hat ferner das Problem, dass er - laut Aussage des Einsenders wie fast alle Schutz- und Radfahrstreifen in Fulda - keinen Sicherheitstrennstreifen zum Raum neben der Fahrbahn aufweist. Radfahrer fahren somit - selbst wenn die Autofahrer korrekt parken - im dem Bereich, in dem sich die Türen der Autos öffnen. Es stellt sich auch generell die Frage, warum in Einbahnrichtung überhaupt ein Fahrrad-Schutzstreifen angelegt wurde, denn bei Tempo-20 gibt es keinen Grund, den Verkehr zu entmischen - insbesondere auf einer Straße, die nur 100 Meter lang ist. Die Markierungen gefährden somit die Radfahrer, weil sie diese in den Bereich der sich öffnenden Türen führen.
Google-Maps-Link zur Örtlichkeit
Für weitere Detailbeschreibungen bitte auf die Bilder klicken.
Nachtrag: Kurz nach der Öffnung des zweiwöchigen Zeitfensters für die IC-interne Abstimmung über die diesjährigen Pannenflicken-Preisträger hat uns auch aus Fulda eine Reaktion erreicht. In seiner Stellungnahme erläutert das Stadtplanungsamt die Hintergründe der getroffenen Regelungen, beleuchtet die Problematik von in Einbahnrichtung links parkenden Fahrzeugen und stellt die Entfernung der hinderlichen Baumschutzbügel in Aussicht.