Der Erholungsort Gunzenhausen im fränkischen Seenland hat unter anderem mit dem Altmühlsee touristisch so einiges zu bieten. Was liegt da näher, als das touristische Angebot mit dem Fahrrad zu erschließen. Kommt man mit dem Rad auf dem parallel zur B466 verlaufenden Weg zur Ansbacher Straße und möchte Richtung Süden weiterfahren, so zwingt einen ein Blauschild auf einen linksseitig verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg. Dazu muss zunächst die Ansbacher Straße überquert werden, was in Anbetracht des motorisierten Verkehrsaufkommens einige Zeit dauern kann.
Hat man das endlich geschafft, so kann man sich nur kurz an dem an sich gut ausgebauten Weg erfreuen. Die Ernüchterung folg auf dem Fuße, endet der Weg doch nach etwa 100 Metern und der Radverkehr wird wieder auf die Fahrbahn geleitet.
Vor dem Hintergrund, dass jede Fahrbahnquerung bekanntermaßen ein Risiko darstellt muss man sich fragen, warum die zuständigen Behörden den Radverkehr hier zweimal diesem Risiko aussetzt, anstatt inh in südlicher Richtung gleich die Fahrbahn benutzen zu lassen. Außerordentliche Gefahren auf der Fahrbahn können wohl kaum der Grund dafür sein, denn sonst würde der Radweg nicht nach wenigen Metern enden. Und letztlich sind linksseitige Radwege innerorts generell problematisch: VwV-StVO, zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 StVO, II.1: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden".
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Nachtrag: Kurz nach der Öffnung des zweiwöchigen Zeitfensters für die IC-interne Abstimmung über die diesjährigen Pannenflicken-Preisträger hat uns auch aus Gunzenhausen eine Reaktion erreicht. In ihrer Stellungnahme erläutert die Stadt Gunzenhausen ihre Beweggründe für die bemängelte Benutzungspflicht im Kontext der außer- und innerstädtischen Radverkehrsführung.