Die Kreisstrasse K9912 von Lehr Richtung Blaustein (Ulm) ist bis Blaustein mit einem gemeinsamen Rad-/Fußweg ausgestattet, welcher auf der kompletten Strecke als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist. Abgesehen davon, dass nur dieser Rad-/Fußweg und nicht die begleitende Strasse gerade im Bereich zwischen Mähringen und Lehr teilweise kurze giftige (> 10 %) Anstiege aufweist, ist dieser relativ sicher für Radfahrer zu benutzen.
Kurz vor Blaustein (von Lehr kommend) wird noch einmal auf die bestehende RWBP hingewiesen (siehe Bild 1a). Etwa 250-300 m später ended der kombinierte Rad-/Fußweg abrupt und ohne Hinweis und biegt nach links von der Straße weg (siehe Bild 1b). Es besteht auch keine Möglichkeit mehr, auf die begleitende Kreisstrasse ohne Gefahr (unübersichtliche Kurve) zu fahren.
Was dann folgt, sieht man auf Bild 1c!
Mögliche Abhilfe: Hier müsste die Radwegebenutzungspflicht für das letzte Stück des Weges aufgehoben werden, indem das Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) mit dem Zusatz »Fahrrad frei« aufgestellt wird, so dass der Radfahrer selber entscheiden kann, ob er diesen »Radweg« weiterverwendet oder ob er auf die Kreisstrasse wechselt - wie die Radfahrerin auf dem Bild 1a. Ggf. müsste noch das Verkehrszeichen 138 (Radfahrer kreuzen) auf beiden Strassenseiten aufgestellt werden, um entsprechend den motorisierten Strassenverkehr darauf aufmerksam zu machen.