An der L 478 zwischen Mauschbach und Hornbach wurde etwa in der ersten Hälfte der "Nullerjahre" ein Geh- und Radweg angelegt. Das Land lehnte wohl aufgrund des dort sehr geringen Verkehrsaufkommens einen Antrag der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ab, diesen zu finanzieren. Daher befindet sich dieser Weg bis heute im Eigentum und der Baulast jener VG. Und diese ist auch für die Beschilderung zuständig. Dies wiederum treibt einen grade als Rennradfahrer sehr schnell auf die Palme: denn die Piste ist nur geschottert - aber durch das Zeichen 240 ("gemeinsamer Geh- und Radweg") in beide Richtungen benutzungspflichtig!
Es führt zwar auf der südlichen Talseite ein paralleler, gut ausgebauter Wirtschaftsweg entlang, der auch touristisch für den Radverkehr beschildert ist - aufgrund der immer noch fehlenden Freigabe dürfte man ihn ja streng genommen gar nicht befahren. Zudem würde man so zwangsläufig die Auffahrt auf die L 700 verpassen.
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Wichtige Neuerung - Hornbach steht nicht mehr zur Wahl.
Aussage der Gemeindeverwaltung Zweibrücken-Land/Amtsrat:
"...wir setzen Sie darüber in Kenntnis, dass sich der Sachverhalt grundlegend geändert hat. Mitte September letzten Jahres fand unter Federführung der Kreisverwaltung Südwestpfalz unter anderem auch eine Begehung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Mauschbach und Hornbach statt. Die anwesenden Behördenvertreter haben es dabei als vertretbar angesehen, die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben. Der Weg wird künftig als Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ausgewiesen. Die Umsetzung ist veranlasst. "
Auf unsere Anfrage nach dem "wann?" kam die Rückmeldung:
"...wie bereits mitgeteilt, ist die Umsetzung veranlasst, d.h. die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung gegenüber dem Baulastträger des Weges bereits erteilt. Die praktische Umsetzung erfolgt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen, die noch nicht geliefert sind."
Wir sind der Meinung, dass man Hornbach damit aus der Nominierung nehmen kann, finden aber, dass man bis dahin wenigstens eine Schilderentschärfung durchführen hätte können. Z.B. mittels eines Klebestreifens wie bei Baustellen die Wirkung und Aussage des Schildes (immerhin "Fahrbahnverbot") revidieren.
Dennoch sollte die Frage erlaubt sein, warum man nicht einfach ein Schild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) alleinstehend vorgesehen hat, ggf. unter dem Schild "Verbot für Kraftfahrzeuge" (Zeichen 260), wenn man landwirtschaftliche Fahrzeuge verbieten will. Die momentane Lösung bedeutet nämlich leider auch, dass hier nur noch Schrittgeschwindigkeit zulässig ist. Ob das bewusst ist, bezweifeln wir.