Bis 2015 war die Kreisstraße K 92 "Königsförder Straße" in Revensdorf (Gemeinde Lindau, Kreis Rendsburg-Eckernförde) eine kleine, ruhige Dorfstraße, in der alle Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn gut miteinander auskamen.
Wegen der "Sicherheit" (Schulweg) wurde 2016 ein Geh- und Radweg angelegt. Auch nach dem Umbau ist die Königsförder Straße sehr wenig befahren, vielleicht 1 Kfz pro Minute.
Selbst wenn man großzügig über den §45 Abs. 9 StVO und darauf, dass innerorts grundsätzlich keine linksseitigen Benutzungspflichten angeordnet werden sollen, hinwegsehen würde, wurde durch den neuen Radweg eine mehrfache und vielschichtige Gefahrenlage geschaffen, die zuvor nicht bestand. Von Süden kommend, stellt sich die Situation für Radfahrer auf der 500 m langen Ortsdurchfahrt nun folgendermaßen dar.....
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Wichtige Neuerung - Revensdorf steht nicht mehr zur Wahl.
Auszug aus dem Schreiben des Landratsamts Kreis Rendsburg-Eckernförde:
"Mit Ihrer Mail habe ich zum ersten Mal Kenntnis erhalten, dass es in dem Bereich eine eventuell unzureichende Beschilderung für Radfahrer geben könnte. Insofern danke ich Ihnen zunächst für Ihren Hinweis.
Für eine neue Anordnung, in der die bestehende Beschilderung verändert wird, bedarf es vorher der Zusammenkunft der sog. Verkehrskommission. Diese besteht aus der Polizeiverkehrsdirektion, dem Straßenbaulastträger und mir als Straßenverkehrsbehörde. Die Verkehrskommission hat sich vor Ort ein Bild von der bestehenden Beschilderung gemacht und konnte Ihre Schilderungen bestätigen.
Ich werde deshalb umgehend einen veränderten Verkehrszeichenplan anordnen, in dem die Radwegebenutzungspflicht innerorts aufgehoben wird. Die Umsetzung der Anordnung wird dann jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da die entsprechenden Verkehrszeichen zunächst bestellt werden müssen."
Wir sind der Meinung, dass man Revensdorf damit aus der Nominierung nehmen kann, finden aber, dass man bis dahin wenigstens eine Schilderentschärfung durchführen hätte können. Z.B. mittels eines Klebestreifens wie bei Baustellen die Wirkung und Aussage des Schildes (immerhin "Fahrbahnverbot") revidieren.