Nun kommen wir der Sache näher. Der Einsender dieses Pannenflickens hatte nach mehrmaligem Befahren dieser Stelle extra sein Rad abgestellt und ist zu Fuß die Situation abgeschritten. Irgendwas müssen sich die Verkehrsplaner ja dabei gedacht haben, hier das Zeichen 254 aufzupflanzen. Denn hier liegt ein Verwaltungsakt vor, der nicht mal eben so erfolgen darf.
Hierzu erging z.B. folgendes Urteil:
Urteil VGH Baden-Württemberg 5 S 2285/09, Das Verkehrsverbot für Radfahrer nach Zeichen 254 ist eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO und eine Beschränkung der Benutzung der Straße im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Geboten ist eine sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation. Besondere örtliche Verhältnisse, die ein Zeichen 254 rechtfertigen könnten, liegen weder in einer innerörtlichen Fahrbahnbreite von 5,50 m, noch im Vorhandensein öffentlicher Einrichtungen (u.a. Schule), noch im spitzwinkeligen Queren von Straßenbahngleisen mit ca. 30 Grad, noch in einer Verkehrsbelastung von ca. 4.600 Kfz/Tag. Deutsches Autorecht (DAR) 2011, 280-281
Eine erheblich erhöhte Gefahrenlage besteht hier überhaupt nicht. Die Kreuzung ist sehr übersichtlich, die Fahrbahn breit, für Rad fahrende Kinder ist der Gehweg benutzbar... ganz offensichtlich ist dieser Verwaltungsakt rechtswidrig ausgeführt worden.
Blöd nur, dass hier den Radfahrern, wenn sie denn mal die Situatrion erkannt haben, regelrechte Fahrmanöver aufgezwungen werden, die mit der aus der Neuffener Straße von Norden kommenden Geschwindigkeit keinesfalls bewältigt werden können. Hier ist ja auch eine Verkehrsinsel, auf der sich zahlreiche andere Radfahrer und Fußgänger "treffen" können. Die Gefahr, nicht mehr rechtzeitig "drüber" zu kommen und somit einen Rotlichtverstoß zu begehen, ist also weitaus höher als früher. Die Situation hat sich für quasi alle Verkehrsteilnehmer verschlechtert!