... , um den eingangs bereits erwähnten Zweirichtungsgeh- und -radweg anzusteuern. Zwei mehrspurige Fahrräder oder Hängergespanne sollten sich auf dem später recht engen Querschnitt besser nicht begegnen. Abgesehen davon sind linksseitig zu befahrende Radwege äußerst gefährlich, wie schon aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung deutlich wird: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden"