
Der sehr schmale "Schutzstreifen" geht wenig später (nach dem weißen Pkw ist das blaue Radwegschild zu sehen) in einen nur unwesentlich breiteren Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) über. Radfahrer sollen bzw. müssen sich dicht am Bordstein halten, dürfen einander auf dem hierfür zu schmalen Radfahrstreifen selbst bei freier Fahrbahn nicht überholen. Zugleich werden Kraftfahrer, durch die auch nicht gerade üppig bemessene Restfahrbahn begünstigt, zum Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand verleitet. Einen Fluchtraum haben die Radler in ihrer engen Fahrspur nicht zur Verfügung.