Die Stadt Bamberg legt in jüngster Zeit vermehrt irreführend so genannte „Schutzstreifen“ sowie (per definitionem benutzungspflichtige) Radfahrstreifen an. Obgleich sie zugesagt hatte, die Vorgaben der einschlägigen Regelwerke zu beachten, orientiert sie sich überwiegend an Mindestmaßen. Vielfach sind selbst diese nur erreicht, wenn die nicht befahrbare Regenrinne zugerechnet wird. Und ausreichend bemessene seitliche Sicherheitsräume spielen überhaupt keine Rolle - weder zum ruhenden noch zum fließenden Kraftfahrzeugverkehr.
Die Absicht ist unverkennbar: Die Radler sollen veranlasst werden, dichter am Fahrbahnrand resp. Parkstreifen zu fahren als ihrer Sicherheit gut tut. So erhält der Kfz-Verkehr scheinbar freie Bahn. Dass er diese nicht nutzen dürfte, da der vorgeschriebene Seitenabstand nicht einzuhalten ist, ist den Kraftfahrern weitgehend unbekannt bzw. wird ignoriert.
Die hier vorgestellten Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt. Weitere Planungen ähnlicher Art liegen überdies bereits vor (Regensburger Ring, Friedrichstraße, ...).
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