- Initiative Cycleride

Jeder Radfahrer ist ein Auto weniger im Stau....

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Zum Tode von "Natenom" / Andreas Mandalka

 

"Natenom", wie ihn die meisten kannten, war einer der ganz großen Kämpfer für mehr Respekt, Akzeptanz und Sicherheit gegenüber Radfahrern. Unzählige Videos mit oft haarsträubend engen Überholmanövern veröffentlichte er mit dem Zweck, dass sich etwas ändern möge. Viele dieser Videos aus der Region Pforzheim sind von lauten Schockschreien begleitet, manchem lief es dabei kalt den Rücken runter. Dazu erstattete er eine erhebliche Anzahl von Anzeigen gegen diese Gefährder - fast immer ohne Erfolg. Jahrelang wurde der radfahrenden Gesellschaft damit gezeigt: Der Staat sorgt sich nicht um die Verkehrssicherheit von Radfahrern. Die Exekutive, die für die Überwachung von Verkehrsregeln zuständig ist, überwachte solche Verstöße nicht, ahndete aber auch offensichtliche trotz klarem Beweismaterial nicht.

Natenom waren auch die prinzipbedingten Gefahren von "Radwegen" wohlbekannt. Außerörtliche "Radwege" sind meistens nur Wirtschaftswege oder sonstige Wege, auf denen jeder laufen und fahren darf, der draufpasst, sofern keine besondere Beschilderung wie das Zeichen 260 für Einschränkungen sorgt. Auf diesen Wegen kann einem Radfahrer alles passieren, was auf der Fahrbahn (fast) undenkbar ist. Zahlreiche Untersuchungen attestieren sogenannten "Radwegen", aber auch echten Radwegen eine deutlich höhere Unfallwahrscheinlichkeit. Auf diesen Wegen verunglücken aufgrund von rutschigen Untergründen, Eis, Ästen, Schmutz, Hunden, Steinen usw. viele Radfahrer. Reifenpannen sind aufgrund der häufigen Scherben und Schlaglöcher viel zahlreicher, was ebenfalls zu Stürzen führen kann. Zudem kommen Radfahrer erheblich langsamer voran und werden regelmäßig stärker verdreckt. In Deutschland sind die Straßen (Fahrbahnen) oft tiptop, Radwege jedoch extrem selten. Vor allem werden sie nach Gutdünken der Verkehrsplaner gestaltet und gebaut, die sich unwahrscheinlich oft über die Vorschriften und Regularien zur Anlage von Radwegen hinwegsetzen und auch die Beschilderungen willkürlich aufstellen. Leider sind auch viele Fachplaner zu unwissend, um wirklich einwandfrei sichere Radwege zu realisieren.

Erfahrene Radfahrer wie Natenom wissen das und fahren - sofern der Weg nicht erkennbar gut UND ihnen bekannt ist - auf der Fahrbahn, wo sie nach §2 StVO grundsätzlich zu fahren haben.

Eine der wirklich großen Errungenschaften noch unter Verkehrsminister Scheuer war 2020 die Verankerung verschiedener Vorschriften in der StVO. Eine der wichtigsten war der Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts.

Info des ADFC

Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten und zudem angepasst fahren (§1 StVO) würden, wäre Andreas noch am Leben - und viele andere auch! Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, allerorten sichere Radwege zu bauen, die zudem bei starkem Gefälle gar nicht zulässig sind - weil zu gefährlich. Es ist nicht nur unbezahlbar sondern auch klimaschädlich und - im Prinzip - unnötig. Wer nicht sicher überholen kann, muss warten. Viele Autofahrer überholen dennoch. Bei Gegenverkehr, durchgezogenen Linien, Sperrstreifen, Abbiegespuren uvm. Genug Futter für die Exekutive, Verkehrssünder massiv aus dem Verkehr zu ziehen.

Doch es passierte nichts - und nun wurde Andreas alias Natenom am 30.01. abends auf der Heimfahrt von einem 77-jährigen angefahren und tödlich verletzt. Auf einer seiner Hausstrecken. Ein Bericht der TAZ beschreibt die Situation besonders gut.

In Spanien wurde vor mehreren Jahrzehnten ein bekannter Radprofi von einem rücksichtslosen Autofahrer zu Tode gefahren. Sein Bruder engagierte sich daraufhin mit unzähligen Mitstreitern für mehr Respekt und Akzeptanz Radfahrern gegenüber. Seitdem ist in Spanien - und nicht nur dort - viel passiert. In dem Land, in dem es über weite Strecken überhaupt keine Radwege gibt (z.B. Mallorca, Teneriffa), nehmen die Autofahrer mittlerweile enorm Rücksicht, überholen nur, wenn wirklich frei ist und dann mit extrem großen Abständen. Grund: Die Strafen sind eklatant und die Polizei schaut NICHT weg!

Mit der FDP-Regierung wird sich dagegen nichts ändern. Sie hält selbst am unsinnigen Tempolimit von 100 auf Landstraßen fest, welches nur in sehr wenigen Ländern der Erde noch gefahren werden darf. Und viele Autofahrer fahren noch deutlich schneller. Auch bei Tempo 70 - wenn es denn eingehalten würde - wäre Natenom möglicherweise noch am Leben. Denn die Reaktionszeit ist so lang, dass man bei Tempo 100 30 Meter (!) Meter zurücklegt, um überhaupt mal auf die Bremse zu kommen. Wer da nicht topfit ist und perfekt sieht, hat bei Dunkelheit und Nässe ernsthafte Probleme - und gefährdet potenziell Radfahrer, Mofafahrer, Fußgänger.

Unsere Forderungen für mehr Verkehrssicherheit nach Antritt der Ampelregierung beinhaltete deshalb auch eine Reduzierung des Landstraßentempos auf 70 km/h und es wäre nicht gewagt, zu behaupten, die FDP trüge eine gewisse Mitschuld am Tod von Andreas Mandalka! Er wird und sehr fehlen, aber sein Tod darf nicht umsonst gewesen sein.

So darf es nicht weitergehen auf unseren Straßen, mit unserer Politik, Polizei und Justiz! Wir kämpfen jetzt, bis sich etwas ändert! Und richtig viele Menschen machen JETZT mit! Die permanenten, teils vorsätzlichen Gefährdungen gegen die Fahrer des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad müssen enden! 

Der ADFC Pforzheim veranstaltet am 11.02.2024 eine Gedenkfahrt zum Unfallort.

Der ADFC Stuttgart realisiert eine polizeilich abgesicherte Zubringer-Fahrraddemo zur Veranstaltung in Pforzheim.

 

Wir erwarten nun von der Politik, der Gesellschaft und den Verbänden nachhaltig wirksame Schritte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Allgemeinen und den Radfahrern im Besonderen - auch ohne (neue) Radwege! 

 

Weitere Links:

https://twitter.com/adfc_stuttgart/status/1753693252199358497

https://ulrics.blog/2024/02/02/moerderverkehr-toetete-autopolizei-fahrradaktivisten-durch-untaetigkeit-niewieder-natenom-pforzheim-visionzero-radvolution/

https://adfc-magdeburg.de/2024/02/02/wenn-behoerden-nicht-handeln-natenom/

https://natenom.de/2019/12/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim/

https://twitter.com/WinneHermann/status/1753404167656267862

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Kein Tempolimit der künftigen Regierung trotz Klimakollaps?

Die Klimaerwärmung schreitet unaufhörlich voran und die FDP will "freie Fahrt" durchsetzen! Leben wir weiterhin auf zu großem (Gas-)Fuß?

NOAA präsentiert: Die letzten 8 Jahre hatten die wärmsten Oktobermonate und ein Ende ist nicht in Sicht.

Link NOAA

Link DWD - Twitter

 

Die Forderungen von Klimaparteien waren ein Tempolimit von wenigstens 130 km/h, die Klimaliste forderte 120 km/h - um Millionen Tonnen CO2 ganz einfach zu vermeiden und unsere Klimaerwärmung wenigstens  noch ein paar Jahre Hinauszuzögern. Radverkehrsverbände und -initiativen freuen sich wiederum über die geforderten Tempolimits auf Landstraßen. In Frankreich war die Reduktion von 90 auf 80 nach anfänglichem Protest sehr erfolgreich, was die Unfallzahlen anbelangt. Und das Klima profitiert auch hier. Die Parteien forderten deshalb auf den Landstraßen 70 bzw. 80 km/h, denn hier finden die meisten tödlichen Verkehrsunfälle statt. Oft müssen hier auch Radfahrer fahren, weil es keine Radwege gibt bzw. nur extrem schlechte oder gefährliche, die ihren Namen nicht verdienen.

Und so wie es klingt, möchte Porschefreund Lindner (FDP) weiterhin heizen dürfen ohne Rücksicht auf Verluste.

Wir fordern von der künftigen Regierung folgende Tempolimits:

120 auf Autobahnen, 100 bei Nässe und für 3,5-Tonner

70 auf Landstraßen

40 als Regelgeschwindigkeit innerorts sowie 30 in allen Wohngebieten.

Weitere Forderungen:

Radwege außerorts müssen mindestens 2,50 m breit sein, neu angelegte Radwege mindestens 3,05 m. Fußgängerverkehr ist zu vermeiden.

Bei Radverkehrsplanungen ist zu berücksichtigen, dass sich der Radverkehr in den nächsten Jahren (hoffentlich) verdoppelt. Viele Radwege sind jetzt schon viel zu schmal und unfallträchtig. Eine Radwegbenutzungspflicht muss eine absolute und gut begründete Ausnahme sein - auch außerorts!

Dort, wo viel Verkehr herrscht und keine Radwege möglich sind, breite Seitenstreifen außerorts. Vor allem an Bergaufstrecken.

Deutliche Verbesserung der Akzeptanz und Rücksichtsnahme des Radverkehrs auf allen Verkehrswegen. Hier muss die Bundesregierung Maßnahmen einleiten und entsprechende Kampagnen starten, damit die Radfahrer sich auch im Alltagsverkehr und auf Pendlerstrecken sicher fühlen können.

Deutlich verschärfte Sanktionen Kfz-Führern gegenüber, die Radfahrer ohne Not gefährden oder nötigen. Es darf nicht sein, dass allerorten Radwege gebaut werden müssen, damit Kfz-Fahrer weiterhin "freie, ungebremste Fahrt" haben. Das können wir uns in der Zeit des Klimawandels nicht mehr erlauben! Radfahrer benötigen ganz besonderen Schutz.

"Dashcams" zur Eigensicherung müssen vollumfänglich erlaubt sein - auch im Auto.

Neue Radverkehrswege sollten nicht ins Grün gebaut werden. Keinesfalls sollten ganze Wälder dafür ausgelichtet werden. Wir erwarten, dass sich die Radverkehrsplanung am bestehenden Wegenetz orientiert, das dann nur noch ertüchtigt/asphaltiert werden muss und möglichst für den Radverkehr umgewidmet wird, damit dieser Vorrang vor dem landwirtschaftlichen Verkehr hat. Denn das Verhältnis Radverkehr zum landwirtschaftlichen Verkehr ist nicht selten 1:500. Zudem entfallen damit auch langwierige Planungsverfahren.

Ziele wären nicht nur ein besserer Klima- und Umweltschutz sondern auch erheblich weniger schwere Verkehrsunfälle, höherer Radverkehrsanteil, bessere Volksgesundheit, weniger Staus und in der Folge keine weiteren erforderlichen Straßenausbauten mehr. Wir haben nur noch wenige Jahre für die Verkehrs- Energie- und Klimawende @Christian Lindner! Und bei alledem nicht vergessen: Bei den von uns geforderten Tempolimits sind in der nächsten Legislaturperiode durchaus 100.000e schwere Verkehrsunfälle vermeidbar. Wer möchte sich auf die Fahnen schreiben, für tausende unnötige Unfallopfer durch Missachtung des Wunsches von mehr als 60% der Bevölkerung nach einem Tempolimit, verantwortlich zu sein?

Wie wenig ist das Leben eines 7-jährigen, unschuldigen Jungen wert? Sind Staatsanwälte und Gerichte zu milde?

Ein Menschenleben ist grundsätzlich erst mal unbezahlbar. Die Gesellschaft muss alles versuchen, jedes Leben zu schützen und auch, durch umsichtige Fahrweise im Verkehr, nicht ohne Grund zu gefährden. Dazu reicht im Allgemeinen der §1 StVO aus.

 §1 Grundregeln

 (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

 (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Den immer weniger werdenden, korrekt und vorsichtig fahrenden und agierenden Verkehrsteilnehmern fällt jedoch zunehmend auf, dass es mit der Verkehrsmoral und Rücksicht nicht mehr weit her ist. Die früheren „südländischen Fahrweisen“, mit denen man aus dem Urlaub in Südeuropa zurückkam, haben längst bei uns dauerhaft Einzug gefunden. Lächerliche Strafen und kaum vorhandene und in der Summe demnach nutzlose Verkehrsüberwachung tun ihr Übriges zum Verhalten egoistischer Verkehrsteilnehmer, die mit immer stärker werdenden Kraftfahrzeugen versuchen, schnellstmöglich an ihr persönliches Ziel zu gelangen, stehen sie doch oft genug im Stau. Irgendwie muss man das ja aufholen.

Es gibt aber auch immer mehr Verkehrsteilnehmer, die zur Vernunft kommen. Fridays for future, Fahrraddemonstrationen und dergleichen ist es zu verdanken, dass mehr Menschen aufs Fahrrad steigen, um ihre Alltags- und Freizeitwege umweltfreundlich und sinnvoll zurückzulegen. So auch die Mutter, die in Berlin ihren 7-jährigen Constantin umweltfreundlich und eben nicht mit dem üblichen, motorisierten Mamataxi, zur Schule bringt. Leider war das die letzte gemeinsame Fahrt der beiden. Sie endete an der Kreuzung Nauener Straße/Brundbütteler Damm in Spandau. Der Junge wurde von einem über die Radfurtmarkierungen abbiegenden LKW-Fahrer, der wohl überhaupt nicht in den Seitenspiegel gesehen hat, überrollt. Vorrang hatten eindeutig die beiden Radfahrer.

Nun liest man in der Presse viel zu oft von Rad-Rowdys, die selbst schuld seien, an ihren Unfällen. Jede Verfehlung wird in der Presse genüsslich ausgetreten. So, als wären fehlende Helme etc. unfallursächlich, selbst dann, wenn Kfz-Fahrer die Schuld haben. Tatsächlich steigen die Unfallzahlen leider ausgerechnet unter den umweltfreundlichen Radfahrern. Experten sind sich aber relativ einig, dass diese häufig deshalb zustande kommen, weil Radfahrer sich im Irren und Wirren der Radverkehrsinfrastruktur nicht mehr zurechtfinden, auf viel zu engen Radwegen und ungeeigneten Mischwegen kollidieren oder einfach nicht wissen, wie sie überhaupt ans Ziel gelangen können. So ist die häufigste Unfallursache das Radeln auf der falschen Straßenseite. Dass man hierzu oft genug – und oft rechtswidrig - gezwungen wird, es andernorts aber konkret verboten ist, wird in der allgemeinen Presse nie erwähnt.

Im Berliner Fall jedoch ist die Lage eindeutig: Wer über eine Radverkehrsfurt- oder einen Radweg ab- oder einbiegt, hat Vorrang zu gewähren und sicherzustellen, dass nichts passiert. Gerade für LKW-Fahrer trifft das ganz besonders zu. Wer nichts sieht, darf keinesfalls abbiegen. Was logisch und selbstverständlich erscheint, sieht in der Realität jedoch komplett anders aus. Nähmen sich Radfahrer nicht so oft zurück und würden auf ihren Vorrang verzichten, wären die Unfallzahlen noch erheblich höher. Jeder erfahrene Radfahrer weiß davon ein Lied zu singen.

Nun sollte man annehmen, dass wenn ein fataler Fehler mit Unfall mit Todesfolge einmal passiert ist, eine Anklage und das anschließende Gerichtsurteil auch angemessen ausfällt. Den Presseberichten zufolge kam hier ein Momentversagen zum anderen. Eigentlich ein klares Zeichen für eine komplette Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, vor allem aber eines LKW. Und das Urteil verlief wider Erwarten. Ein langjähriger bis dauerhafter Führerscheinentzug wurde erwartet, eine hohe Geldstrafe und zumindest eine zeitweise Haftstrafe, die sich beim Unfallfahrer dauerhaft einbrennt, dazu eine weiterführende, langjährige Bewährungsstrafe. Doch schon die Staatsanwaltschaft forderte Milde: 6 Monate Haft auf Bewährung. Wie oft fährt man denn jemanden tot, damit man überhaupt in Gefahr läuft, diese tatsächlich antreten zu müssen?

Und tatsächlich: Das Gericht ließ Milde walten. Milde, einem Fahrer gegenüber, der schon am Unfallort mehr oder weniger direkt noch dem Jungen und seiner Mutter die Schuld am Unfall gab. Der selbst nach der ersten Kollision noch mit einer starken Bremsung den Tod verhindern hätte können, es aber nicht tat! Das Gericht befand den Fahrer zwar für schuldig, sprach jedoch nur eine Bewährungsstrafe von 6 Monaten aus, zudem 500,- Euro für die Kindernothilfe. Seinen Führerschein durfte er behalten – und ignorierte einen Monat später schon wieder eine rote Ampel.

Es ist ein Urteil, dass laut Berliner Zeitung „irritert“. Für die umweltfreundliche und oft genug gemobbte Radfahrerwelt ist das jedoch eine komplette Schande! Es werden Menschen für weit geringere Verfehlungen schwer bestraft oder gar ins Gefängnis gesteckt. Radfahrer jedoch – sogar Kinder – scheinen eine andere Kaste zu sein. Das muss endlich aufhören!

Weiterführende Links zum Gerichtsurteil, das Fragen aufwirft beziehungsweise sprachlos macht:

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-spandau-junge-von-lkw-ueberrollt-und-getoetet-fahrer-erhaelt-bewaehrungsstrafe-li.2635

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/lkw-fahrer-ueberrolt-jungen-irritierendes-urteil-zum-tod-eines-siebenjaehrigen-li.2671

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/constantin-7-wurde-in-berlin-ueberrollt-bewaehrung-fuer-lkw-fahrer-66461076.bild.html

Brennpunkt Februar 2018 - Selbst die Polizei ist machtlos - kein Verfahren gegen aggressive Autofahrer mangels öffentlichem Interesse!

[Edit 01.09.2018] - Auch die Staatsanwälte lernen dazu:

Geldstrafe und Führerscheinentzug für Autofahrerin

Ob das aber ausreicht? Die modernen Rentner mit ihren zuweilen abenteuerlichen und teils furchtbar rechthaberischen Gebaren können einem schon Angst machen. Zu lesen ca. jeden dritten Tag in der Tageszeitung. frown

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte es spätestens ab 45 Jahren eine 10-jährige Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis für alle Autofahrer geben. Denn vieles schleicht sich ein und vieles Neues wird schlichtweg nicht aufgefasst. Irgendwann fährt jeder nur noch nach Gefühl. "Die Zeitung berichtete...."

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Wohin das wohl noch führt? Ohne den Online-Auftritt des "Tagesspiegels" wäre es so wohl kaum ans Licht gekommen: Eine Radfahrerin in Berlin wird von einer Autofahrerin drangsaliert, beschimpft, geschnitten, das Rad wird im weiteren Verlauf über den Bordstein geworfen und die Radfahrerin dann auch noch angefahren. Ein Sprung zur Seite rettet sie möglicherweise vor dem Überfahrenwerden. Eine weitere Attacke gegen Radfahrer, so weit so schlecht. Doch es ist auch eine Attacke gegen die Staatsgewalt, denn die Radfahrerin hatte sich längst als Polizistin ausgegeben. Doch die Autofahrerin juckte das überhaupt nicht. Offensichtlich besteht Narrenfreiheit in Berlin, Stadt des Geschehens. Und tatsächlich: Die Staatsanwaltschaft stellte nach 373 Tagen das Verfahren glatt ein - quasi wegen Geringfügigkeit! Lesen Sie die Links:

„Weil die Schuld als gering anzusehen wäre..."

Mit Radfahrern kann man es ja machen! Die fahren eh alle nur bei rot über die Ampel und falsch in Einbahnstraßen, da sollen sie sich mal nicht über entsprechende "Reaktionen" beschweren! Auch die korrekten Radfahrer müssen das wohl abkommen - so scheint man die Staatsanwaltschaft zu verstehen. Doch hier wurde glücklicherweise über die Medien entsprechend informiert und es hagelte Kritik und zwar nicht nur aus Radfahrerkreisen:

Attacke auf radfahrende Polizistin hat Konsequenzen

Die angefahrene Polizistin sagte nach dem Vorfall: „Als Polizistin stecke ich das ja noch einigermaßen weg, aber jemand anderes würde sich wohl nie wieder aufs Fahrrad trauen.“ Und genau deshalb ist es nur konsequent, dass nun wohl der Justizsenator sein Veto eingelegt hat und der Fall neu aufgerollt wird:

Eingestelltes Verfahren gegen Verkehrsrowdy wird neu aufgerollt

Bleibt zu hoffen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit noch etwas wert ist in Deutschland und ein öffentliches Interesse von jedermann darin besteht. Von wegen "mangels öffentlichem Interesse"! Wehret den Anfängen kann man nur sagen! Radfahrer sind Umweltschützer und sicherlich nicht weniger wert als Autofahrer mit ihren lebensbedrohlichen und leider nicht selten auch zur Waffe eingesetzten Fahrzeugen.

Darauf weist auch diese Petition hin:

Angriffe im Straßenverkehr verhindern und verfolgen statt Verharmlosung!

Brennpunkt Kölner Teller - Dezember 2017

Schwere Unfälle mit Todesfolge wegen "Verkehrsberuhigung"!?

Soweit ist es nun also schon gekommen. Wir knicken vor dem Autoverkehr dermaßen ein, dass unschuldige Radfahrer zu Tode kommen oder schwer verletzt werden. Ein Thema, das Menschen, die einfach nur am Verkehr teilnehmen wollen um von A nach B zu kommen und sich an die Regeln halten, richtig aufregt - in drei Akten (bitte Links anklicken):

Eine Vorahnung bewahrheitete sich:

Sind die "Kölner Teller" gefährlich?

Wieder mal eine Fehlplanung, die erst zu spät kritisch beäugt und öffentlichkeitswirksam kritisiert wurde (auch hier zeigt sich, wie wichtig der ADFC und kritische Mitbürger sind!):

Was Kölner Teller bringen und wie gefährlich sie sind (plus Videos)

Nachdem die "Versuchsphase" mit mehreren Unfällen vorbei ist, ein Radfahrer weniger unter uns weilt:

Heidelberg: Stadt entfernt umstrittene Bremsschwellen

Auch hier ist meiner Ansicht nach unübersehbar: Die verantwortlichen Verkehrsplaner und Entscheider schauen sich die Einbauten einfach nicht genau genug an bzw. haben keine Ahnung von fahrphysikalischen Kräften, der Rutschempfindlichkeit schmaler Reifen von einspurigen Fahrzeugen oder haben sich überhaupt nichts dabei gedacht, hauptsache "Verkehrsberuhigung"! Die Betroffenheit der Stadt hilft hier leider nicht. Menschenleben sind unbezahlbar. Ein Blitzer ist es nicht.

Ein Mensch ist ein Individuum, hier müssen sämtliche Verhaltensmuster (wer fährt wie und wo) und äußere Umstände (Witterung und Tageszeit) simuliert werden, bevor man sich für teure und gefährliche Maßnahmen entscheidet, die dann womöglich Menschenleben kosten. So was darf im 21. Jahrhundert einfach nicht mehr passieren. Haben wir denn aus der Vergangenheit noch nicht genug gelernt?

Wir sind und bleiben 2017 und auch 2018 der Meinung, das folgende Maßnahmen dringend erforderlich sind: Strafen für zu schnelles Fahren massiv erhöhen, Verkehrsüberwachung erheblich verstärken, damit Tempolimits auch ohne diese Schikanen, die immer auch die korrekt fahrenden Auto- und Motorradfahrer (und Radfahrer sowieso) bestrafen und die Umwelt belasten, eingehalten werden. Die Verkehrsmoral ist nicht gut. Gefahren wird wie man will. Es überwacht ja keiner.

Auch über eine Wiederholung der theoretischen und praktischen Fahrprüfung sollte man nachdenken, denn leider brennen sich mit der Zeit bei den Autofahrern bestimmte Verhaltensmuster ein, die anders einfach nicht aufgedeckt und beseitigt werden können. Das betrifft auch Abstand halten, blinken und so weiter.

Wir Deutschen sind doch irgendwie mies drauf, wenn wir solche einbremsenden Schikanen brauchen, die unschuldige Todesopfer fordern. Ist denn so was wie Anstand heutzutage nichts mehr wert? Allerdings muss hier gesagt sein, dass Tempo 20 extrem langsam ist und die Frage, ob Tempo 30 es nicht auch getan hätte, welches sicher eher eingehalten worden wäre, muss erlaubt sein. Tempolimits müssen auch angemessen sein.

Unser Beileid für die Hinterbliebenen des verstorbenen Radfahrers.

Brennpunkt Unfälle - August 2014/Dez. 2014/Nov. 2015/Aug. 2016

Aktueller Brennpunkt August 2014 [Edit Dezember 2014/November 2015/August 2016]

Erschreckende Unfälle auf den Straßen durch unachtsame und fahrlässige Autofahrer


Die Zahl der unschuldigen Todesopfer auf den Fahrbahnen Deutschlands erschreckt uns zunehmend. Es handelt sich um Unfälle, die bei verantwortungsbewusster Fahrweise nicht passiert wären. Am Sonntagmorgen den 17.09. fuhr eine 19-jährige bei einem offensichtlich missglückten Überholvorgang in zwei Radfahrer. Ein 47-jähriger starb, sein 36-jähriger Kollege liegt nach einer knappen Woche noch immer schwerverletzt und nicht vernehmungsfähig mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Die Unfallverursacherin flüchtete zunächst und stellte sich erst später. Sie macht bis zur Stunde von ihrem Schweigerecht Gebrauch und die Polizei untersucht deshalb auf sich selbst gestellt fieberhaft die Unfallzusammenhänge.

Edit: 2015 - Die Fahrerin war offensichtlich durch ihr Smartphone abgelenkt. Artikel

2016 - Untersuchungen ergaben, dass die Fahrerin mindestens 9 Sekunden nicht auf die Fahrbahn sah, weil sie eine WhatsApp-Nachricht tippte. Artikel

Im Juni verschreckte die Meldung aus dem niedersächsischen Cremlingen, bei der eine erst 21-jährige von einem ebenfalls unaufmerksam überholenden Autofahrer angefahren wurde, die Radfahrergemeinde. Die Frau wurde über die Brücke katapultiert und verstarb einige Meter tiefer auf der Eisenbahnanlage.

Im Mai wurde bei Karlsruhe eine 33-jährige Rennradfahrerin ebenfalls von einem unaufmerksamen Autofahrer angefahren. Mehrere Kfz überholten sie korrekt, doch ein nachfolgender 53-jähriger "übersah" sie dann wohl. Sie liegt monatelang schwerstverletzt im Krankenhaus. Den Angehörigen der Unfallopfer möchten wir unser aufrichtiges Beileid aussprechen und hoffen mit den Schwerverletzten, alles gut zu überstehen.

Leider ist festzustellen, dass Autofahrer, die korrekt und verantwortungsbewusst fahren, eher selten sind. Blinken beim Ausscheren, korrekte Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 m beim Überholen von Radfahrern, wie sie in der Rechtsprechung gültig ist, sind die Ausnahmen. Wird das Blinken unterlassen, werden nachfolgende Kfz-Fahrer nicht ausreichend "gewarnt". Unterlassen diese dann auch noch die korrekten Sicherheitsabstände zu den - möglicherweise nur zentimeterdicht die Radfahrer überholenden Vorausfahrenden, ist die Gefahr, auf der sonst für Radfahrer recht sicheren Fahrbahn, immens. Doch die 1,5-Meter-Mindestabstände fanden noch nicht den Weg in die StVO. "Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", angepasste Fahrweise und Geschwindigkeit heißt es dort. Jederzeitige Fahrzeugbeherrschung, Anhaltemöglichkeit im Sichtbereich weiter. Die Sicherheitsabstände zum Vorausfahrenden betragen den halben Tachowert bei Trockenheit und den Ganzen bei Nässe. Man schaue selbst: Wer hält das ein? Und wenn dann jemand eine Kamera installiert, um sich - wie in Russland üblich - gegen die Gefahren fahrlässig fahrender und überholender Fahrzeuge zu wappnen, sind die Datenschützer nicht einverstanden.

Die Tatsache, dass Bund und Länder finanzielle Engpässe haben, aufgrund dessen die häufig stark überlasteten Polizisten ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, darf nicht zulasten der korrekten Radfahrer auf Fahrbahnen gehen. Weiterhin ist es nicht einzusehen, dass das Bundesverkehrsministerium nicht mit Aufklärungskampagnen zu korrekten Überholabstsänden und zur aufmerksamen Fahrweise von sich reden macht, sondern allenfalls durch Proteste gegen "Kampfradler" und unnötige Helmpflichtdiskussionen. Viele Autofahrer wissen offensichtlich nicht, dass Radfahrer auf der Fahrbahn völlig korrekt unterwegs sind und zudem oft sicherer, als auf den zum Teil unsäglichen Radwegen. Wir fordern Bundesminister Alexander Dobrindt auf, alles zu tun, um die Sicherheit auf unseren Straßen wieder auf ein akzeptables Maß herzustellen und dafür zu sorgen, dass die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung - also insbesondere den §1 StVO - eingehalten werden.

[Edit Dezember 2014]

Bei Aulendorf wurde ein 76-jähriger Radfahrer auf der Landesstraße L 285 von einer 51-jährigen Autofahrerin übersehen und beim Zusammenstoß getötet. Und das, obwohl der Radfahrer eine orangefarbene Weste trug. Wie man auf dieser übersichtlichen Strecke jemanden überhaupt "übersehen" kann, bleibt ein Rätsel und es fällt schwer, sich Mutmaßungen zu verkneifen. Dass aber die Medien den "nicht vorhandenen Helm" fleißig erwähnen, sodass zumindest bei einigen Lesern die Schuldfrage am Tod des Radfahrer geklärt wäre, ist kaum erträglich.

Artikel

Linkhinweise

Argumentationshilfen

Straßenverkehrsrecht erklärt:
 
Radverkehr:
 
Charity:
 
Klima und Umwelt:

 

Wolfgangs (radverkehrspolitische) Videos

Radwege im April 2021 - plus Sandbaustelle

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(warum eine Radwegbenutzungspflicht Unsinn ist)

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