Erschreckende Unfälle auf den Straßen durch unachtsame und fahrlässige Autofahrer
Die Zahl der unschuldigen Todesopfer auf den Fahrbahnen Deutschlands erschreckt uns zunehmend. Es handelt sich um Unfälle, die bei verantwortungsbewusster Fahrweise nicht passiert wären. Am Sonntagmorgen den 17.09. fuhr eine 19-jährige bei einem offensichtlich missglückten Überholvorgang in zwei Radfahrer. Ein 47-jähriger starb, sein 36-jähriger Kollege liegt nach einer knappen Woche noch immer schwerverletzt und nicht vernehmungsfähig mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Die Unfallverursacherin flüchtete zunächst und stellte sich erst später. Sie macht bis zur Stunde von ihrem Schweigerecht Gebrauch und die Polizei untersucht deshalb auf sich selbst gestellt fieberhaft die Unfallzusammenhänge.
Edit: 2015 - Die Fahrerin war offensichtlich durch ihr Smartphone abgelenkt. Artikel
2016 - Untersuchungen ergaben, dass die Fahrerin mindestens 9 Sekunden nicht auf die Fahrbahn sah, weil sie eine WhatsApp-Nachricht tippte. Artikel
Im Juni verschreckte die Meldung aus dem niedersächsischen Cremlingen, bei der eine erst 21-jährige von einem ebenfalls unaufmerksam überholenden Autofahrer angefahren wurde, die Radfahrergemeinde. Die Frau wurde über die Brücke katapultiert und verstarb einige Meter tiefer auf der Eisenbahnanlage.
Im Mai wurde bei Karlsruhe eine 33-jährige Rennradfahrerin ebenfalls von einem unaufmerksamen Autofahrer angefahren. Mehrere Kfz überholten sie korrekt, doch ein nachfolgender 53-jähriger "übersah" sie dann wohl. Sie liegt monatelang schwerstverletzt im Krankenhaus. Den Angehörigen der Unfallopfer möchten wir unser aufrichtiges Beileid aussprechen und hoffen mit den Schwerverletzten, alles gut zu überstehen.
Leider ist festzustellen, dass Autofahrer, die korrekt und verantwortungsbewusst fahren, eher selten sind. Blinken beim Ausscheren, korrekte Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 m beim Überholen von Radfahrern, wie sie in der Rechtsprechung gültig ist, sind die Ausnahmen. Wird das Blinken unterlassen, werden nachfolgende Kfz-Fahrer nicht ausreichend "gewarnt". Unterlassen diese dann auch noch die korrekten Sicherheitsabstände zu den - möglicherweise nur zentimeterdicht die Radfahrer überholenden Vorausfahrenden, ist die Gefahr, auf der sonst für Radfahrer recht sicheren Fahrbahn, immens. Doch die 1,5-Meter-Mindestabstände fanden noch nicht den Weg in die StVO. "Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", angepasste Fahrweise und Geschwindigkeit heißt es dort. Jederzeitige Fahrzeugbeherrschung, Anhaltemöglichkeit im Sichtbereich weiter. Die Sicherheitsabstände zum Vorausfahrenden betragen den halben Tachowert bei Trockenheit und den Ganzen bei Nässe. Man schaue selbst: Wer hält das ein? Und wenn dann jemand eine Kamera installiert, um sich - wie in Russland üblich - gegen die Gefahren fahrlässig fahrender und überholender Fahrzeuge zu wappnen, sind die Datenschützer nicht einverstanden.
Die Tatsache, dass Bund und Länder finanzielle Engpässe haben, aufgrund dessen die häufig stark überlasteten Polizisten ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, darf nicht zulasten der korrekten Radfahrer auf Fahrbahnen gehen. Weiterhin ist es nicht einzusehen, dass das Bundesverkehrsministerium nicht mit Aufklärungskampagnen zu korrekten Überholabstsänden und zur aufmerksamen Fahrweise von sich reden macht, sondern allenfalls durch Proteste gegen "Kampfradler" und unnötige Helmpflichtdiskussionen. Viele Autofahrer wissen offensichtlich nicht, dass Radfahrer auf der Fahrbahn völlig korrekt unterwegs sind und zudem oft sicherer, als auf den zum Teil unsäglichen Radwegen. Wir fordern Bundesminister Alexander Dobrindt auf, alles zu tun, um die Sicherheit auf unseren Straßen wieder auf ein akzeptables Maß herzustellen und dafür zu sorgen, dass die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung - also insbesondere den §1 StVO - eingehalten werden.
[Edit Dezember 2014]
Bei Aulendorf wurde ein 76-jähriger Radfahrer auf der Landesstraße L 285 von einer 51-jährigen Autofahrerin übersehen und beim Zusammenstoß getötet. Und das, obwohl der Radfahrer eine orangefarbene Weste trug. Wie man auf dieser übersichtlichen Strecke jemanden überhaupt "übersehen" kann, bleibt ein Rätsel und es fällt schwer, sich Mutmaßungen zu verkneifen. Dass aber die Medien den "nicht vorhandenen Helm" fleißig erwähnen, sodass zumindest bei einigen Lesern die Schuldfrage am Tod des Radfahrer geklärt wäre, ist kaum erträglich.