Die Bild-Zeitung hat zusammen mit AutoBild und Bild-Online Falschmeldungen veröffentlicht, die Radfahrer in ein schlechtes Licht rücken - zu Unrecht.
Aus der sonst eigentlich gut recherchierten AutoBild Nr. 35 vom 02.09.2011 kann man unter dem "AutoBild-Ratgeber" - Was dürfen Radfahrer entnehmen, dass Radfahrer vorhandene Radwege benutzen müssen! Das ist falsch! Zudem ließen sich die AutoBild-Redakteure es sich nicht nehmen, sich auf ein gewisses Anti-Radfahrer-Niveau herunterzulassen. Der Text beginnt folgendermaßen:
Berufsverkehr, halb acht. Autos quälen sich zweispurig in die Stadt. Auf der rechten Spur geht nichts voran: Dort zuckelt ein Radfahrer, obwohl er auf einen Radweg ausweichen könnte. Folge: genervte Autofahrer, Hupkonzert. Und die Frage: Darf der da überhaupt fahren?
(Nach diesem traurigen, an den Haaren herbeigezogenen Vorgeplänkel folgt die Falschaussage):
Nein. Denn ist ein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer ihn benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fährt, riskiert ein Ticket von 15 Euro, Wer andere dabei behindert, zahlt 20 Euro.
Das ist falsch! Folgende Zeilen haben wir der Redaktion von AutoBild zukommen lassen (Ausschnitt)
... Denn die allgemeine Radwegsbenutzungspflicht wurde bereits mit der StVO-Novelle von 1997 aufgehoben. Seitdem gibt es auch Radwege ohne Benutzungspflicht, da sich Radwege in zahlreichen Untersuchungen (u.a. der BaSt) als grundsätzlich gefährlich herausgestellt haben. Selbst wenn ein Radweg mit einem "Blauschild" 237, 240 oder 241 versehen ist, gilt keine absolute Benutzungspflicht, weil auch solche Radwege straßenbegleitend, zumutbar, benutzbar, erreichbar und sicher sein müssen. Das trifft für viele blau beschilderte Radwege nicht zu. Bitte bedenken Sie, dass solcherlei Falschaussagen für Radfahrer mitunter fatal sein können, da manche Kfz-Fahrer sich dadurch leider zu "Erziehungsmaßnahmen" verleiten lassen.
Bis heute gab es jedoch noch keinerlei Reaktionen seitens der Bild-Redaktionen. Noch heute ist unter BILD-de diese Falschaussage publik. Der Presserat wurde bereits informiert, ebenso das Bundesministerium für Verkehr. Die Initiative Cycleride fordert umgehend eine Gegendarstellung und eine umfassende Veröffentlichung der Korrekturen!
Witere Links zum Thema:
http://www.criticalmass-hamburg.de/was-durfen-autofahrer-sich-alles-erlauben/
Dazu kommt noch, dass ausgerechnet noch mal AutoBild erst vier Wochen vorher in Ausgabe Nr. 31 im "Ratgeber Recht" unter dem wenig schmeichelhaften Titel der "Top-Ten" der Ärgernisse: "Fahrrad-Rambos"
noch eine Falschaussage zum rechts überholen innerorts machte, wieder im entsprechenden Unterton:
"Es ist ein echtes Großstradt-Problem: Radler überholen an der Ampel rechts, Autofahrer müssen höllisch aufpassen beim Rechtsabbiegen. Dabei steht es in der Straßenverkehrsordnung: links überholen! Die Strafe: Wer innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt, zahlt 10 Euro."
Auch das ist eine Falschaussage und auch hier antworteten wir mit einem Leserbrief:
"Die Fahrrad-Rambos haben es in Ihre Top-Ten geschafft mit einem Vergehen, das keines ist. Laut §5 Abs. 8 StVO darf eindeutig rechts überholt werden. Natürlich nur bei ausreichend Raum und mit mäßiger Geschwindigkeit. Obwohl es sicher auch unter Radfahrern - wie auch unter Autofahrern - Rambos und Chaoten gibt, bitte ich darum, diese gräbenvertiefende Wortwahl milder zu gestalten. "
Leider wurde auch dieser Leserbrief weder veröffentlicht, noch beantwortet oder gar entsprechend reagiert. Auch hier fordern wird nachdrücklich eine entsprechende Gegendarstellung!