Ein Menschenleben ist grundsätzlich erst mal unbezahlbar. Die Gesellschaft muss alles versuchen, jedes Leben zu schützen und auch, durch umsichtige Fahrweise im Verkehr, nicht ohne Grund zu gefährden. Dazu reicht im Allgemeinen der §1 StVO aus.
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Den immer weniger werdenden, korrekt und vorsichtig fahrenden und agierenden Verkehrsteilnehmern fällt jedoch zunehmend auf, dass es mit der Verkehrsmoral und Rücksicht nicht mehr weit her ist. Die früheren „südländischen Fahrweisen“, mit denen man aus dem Urlaub in Südeuropa zurückkam, haben längst bei uns dauerhaft Einzug gefunden. Lächerliche Strafen und kaum vorhandene und in der Summe demnach nutzlose Verkehrsüberwachung tun ihr Übriges zum Verhalten egoistischer Verkehrsteilnehmer, die mit immer stärker werdenden Kraftfahrzeugen versuchen, schnellstmöglich an ihr persönliches Ziel zu gelangen, stehen sie doch oft genug im Stau. Irgendwie muss man das ja aufholen.
Es gibt aber auch immer mehr Verkehrsteilnehmer, die zur Vernunft kommen. Fridays for future, Fahrraddemonstrationen und dergleichen ist es zu verdanken, dass mehr Menschen aufs Fahrrad steigen, um ihre Alltags- und Freizeitwege umweltfreundlich und sinnvoll zurückzulegen. So auch die Mutter, die in Berlin ihren 7-jährigen Constantin umweltfreundlich und eben nicht mit dem üblichen, motorisierten Mamataxi, zur Schule bringt. Leider war das die letzte gemeinsame Fahrt der beiden. Sie endete an der Kreuzung Nauener Straße/Brundbütteler Damm in Spandau. Der Junge wurde von einem über die Radfurtmarkierungen abbiegenden LKW-Fahrer, der wohl überhaupt nicht in den Seitenspiegel gesehen hat, überrollt. Vorrang hatten eindeutig die beiden Radfahrer.
Nun liest man in der Presse viel zu oft von Rad-Rowdys, die selbst schuld seien, an ihren Unfällen. Jede Verfehlung wird in der Presse genüsslich ausgetreten. So, als wären fehlende Helme etc. unfallursächlich, selbst dann, wenn Kfz-Fahrer die Schuld haben. Tatsächlich steigen die Unfallzahlen leider ausgerechnet unter den umweltfreundlichen Radfahrern. Experten sind sich aber relativ einig, dass diese häufig deshalb zustande kommen, weil Radfahrer sich im Irren und Wirren der Radverkehrsinfrastruktur nicht mehr zurechtfinden, auf viel zu engen Radwegen und ungeeigneten Mischwegen kollidieren oder einfach nicht wissen, wie sie überhaupt ans Ziel gelangen können. So ist die häufigste Unfallursache das Radeln auf der falschen Straßenseite. Dass man hierzu oft genug – und oft rechtswidrig - gezwungen wird, es andernorts aber konkret verboten ist, wird in der allgemeinen Presse nie erwähnt.
Im Berliner Fall jedoch ist die Lage eindeutig: Wer über eine Radverkehrsfurt- oder einen Radweg ab- oder einbiegt, hat Vorrang zu gewähren und sicherzustellen, dass nichts passiert. Gerade für LKW-Fahrer trifft das ganz besonders zu. Wer nichts sieht, darf keinesfalls abbiegen. Was logisch und selbstverständlich erscheint, sieht in der Realität jedoch komplett anders aus. Nähmen sich Radfahrer nicht so oft zurück und würden auf ihren Vorrang verzichten, wären die Unfallzahlen noch erheblich höher. Jeder erfahrene Radfahrer weiß davon ein Lied zu singen.
Nun sollte man annehmen, dass wenn ein fataler Fehler mit Unfall mit Todesfolge einmal passiert ist, eine Anklage und das anschließende Gerichtsurteil auch angemessen ausfällt. Den Presseberichten zufolge kam hier ein Momentversagen zum anderen. Eigentlich ein klares Zeichen für eine komplette Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, vor allem aber eines LKW. Und das Urteil verlief wider Erwarten. Ein langjähriger bis dauerhafter Führerscheinentzug wurde erwartet, eine hohe Geldstrafe und zumindest eine zeitweise Haftstrafe, die sich beim Unfallfahrer dauerhaft einbrennt, dazu eine weiterführende, langjährige Bewährungsstrafe. Doch schon die Staatsanwaltschaft forderte Milde: 6 Monate Haft auf Bewährung. Wie oft fährt man denn jemanden tot, damit man überhaupt in Gefahr läuft, diese tatsächlich antreten zu müssen?
Und tatsächlich: Das Gericht ließ Milde walten. Milde, einem Fahrer gegenüber, der schon am Unfallort mehr oder weniger direkt noch dem Jungen und seiner Mutter die Schuld am Unfall gab. Der selbst nach der ersten Kollision noch mit einer starken Bremsung den Tod verhindern hätte können, es aber nicht tat! Das Gericht befand den Fahrer zwar für schuldig, sprach jedoch nur eine Bewährungsstrafe von 6 Monaten aus, zudem 500,- Euro für die Kindernothilfe. Seinen Führerschein durfte er behalten – und ignorierte einen Monat später schon wieder eine rote Ampel.
Es ist ein Urteil, dass laut Berliner Zeitung „irritert“. Für die umweltfreundliche und oft genug gemobbte Radfahrerwelt ist das jedoch eine komplette Schande! Es werden Menschen für weit geringere Verfehlungen schwer bestraft oder gar ins Gefängnis gesteckt. Radfahrer jedoch – sogar Kinder – scheinen eine andere Kaste zu sein. Das muss endlich aufhören!
Weiterführende Links zum Gerichtsurteil, das Fragen aufwirft beziehungsweise sprachlos macht: