[Edit 01.09.2018] - Auch die Staatsanwälte lernen dazu:
Geldstrafe und Führerscheinentzug für Autofahrerin
Ob das aber ausreicht? Die modernen Rentner mit ihren zuweilen abenteuerlichen und teils furchtbar rechthaberischen Gebaren können einem schon Angst machen. Zu lesen ca. jeden dritten Tag in der Tageszeitung.
Meiner bescheidenen Meinung nach sollte es spätestens ab 45 Jahren eine 10-jährige Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis für alle Autofahrer geben. Denn vieles schleicht sich ein und vieles Neues wird schlichtweg nicht aufgefasst. Irgendwann fährt jeder nur noch nach Gefühl. "Die Zeitung berichtete...."
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Wohin das wohl noch führt? Ohne den Online-Auftritt des "Tagesspiegels" wäre es so wohl kaum ans Licht gekommen: Eine Radfahrerin in Berlin wird von einer Autofahrerin drangsaliert, beschimpft, geschnitten, das Rad wird im weiteren Verlauf über den Bordstein geworfen und die Radfahrerin dann auch noch angefahren. Ein Sprung zur Seite rettet sie möglicherweise vor dem Überfahrenwerden. Eine weitere Attacke gegen Radfahrer, so weit so schlecht. Doch es ist auch eine Attacke gegen die Staatsgewalt, denn die Radfahrerin hatte sich längst als Polizistin ausgegeben. Doch die Autofahrerin juckte das überhaupt nicht. Offensichtlich besteht Narrenfreiheit in Berlin, Stadt des Geschehens. Und tatsächlich: Die Staatsanwaltschaft stellte nach 373 Tagen das Verfahren glatt ein - quasi wegen Geringfügigkeit! Lesen Sie die Links:
„Weil die Schuld als gering anzusehen wäre..."
Mit Radfahrern kann man es ja machen! Die fahren eh alle nur bei rot über die Ampel und falsch in Einbahnstraßen, da sollen sie sich mal nicht über entsprechende "Reaktionen" beschweren! Auch die korrekten Radfahrer müssen das wohl abkommen - so scheint man die Staatsanwaltschaft zu verstehen. Doch hier wurde glücklicherweise über die Medien entsprechend informiert und es hagelte Kritik und zwar nicht nur aus Radfahrerkreisen:
Attacke auf radfahrende Polizistin hat Konsequenzen
Die angefahrene Polizistin sagte nach dem Vorfall: „Als Polizistin stecke ich das ja noch einigermaßen weg, aber jemand anderes würde sich wohl nie wieder aufs Fahrrad trauen.“ Und genau deshalb ist es nur konsequent, dass nun wohl der Justizsenator sein Veto eingelegt hat und der Fall neu aufgerollt wird:
Eingestelltes Verfahren gegen Verkehrsrowdy wird neu aufgerollt
Bleibt zu hoffen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit noch etwas wert ist in Deutschland und ein öffentliches Interesse von jedermann darin besteht. Von wegen "mangels öffentlichem Interesse"! Wehret den Anfängen kann man nur sagen! Radfahrer sind Umweltschützer und sicherlich nicht weniger wert als Autofahrer mit ihren lebensbedrohlichen und leider nicht selten auch zur Waffe eingesetzten Fahrzeugen.
Darauf weist auch diese Petition hin:
Angriffe im Straßenverkehr verhindern und verfolgen statt Verharmlosung!