Auszeichung des Pannenflickens verzögert sich - aus tragischen Gründen!
Es ist fast unglaublich. Eric, unser Pannenflicken-Beauftragter, ein passionierter und sehr erfahrener Radfahrer und zudem mit entsprechendem Hintergrundwissen bezüglich Radverkehrsplanungen, ist in Kaiserslautern auf der Heimfahrt von der Arbeit auf einem linksseitigen benutzungspflichtigen Radweg von einem unachtsamen, vermutlich überforderten Autofahrer angefahren und schwer verletzt worden! Ausgerechnet Eric, stets vorausschauend und defensiv unterwegs, auch bei Tag mit Licht fahrend (!), verunglückte auf einem Weg, den er selbst so nicht benutzt hätte, wäre er nicht benutzungspflichtig denn linksseitige Radwege bergen das höchste Unfallrisiko. Und dabei war er vor dem Zusammenstoß besonders vorsichtig und sich sicher, der Autofahrer hätte ihn gesehen - was leider nicht der Fall war warum auch immer. Ein Un-Fall, der leider täglich und überall vorkommen kann, denn Menschen machen nun mal Fehler.
Zahlreiche Studien belegen eine bis zu 11,9-fache Unfallgefahr und nach wie vor schert das den Bund und die Länder nicht. Sie halten an der Benutzungspflicht fest, obwohl es keinen Beleg für die Sicherheit solcher Wege gibt sondern nur gegenteiliges! Kommunen und Städte halten sich ohnehin nicht an die Ausschilderung von linksseitigen Benutzungspflichten "nur in gut begründeten Ausnahmefällen, wenn eine besonders hohe Gefahrenlage dies erfordert"! Doch der Staat hat nach wie vor keine Handhabe für die Bevölkerung vorgesehen, um dem Wildwuchs rechtswidriger Benutzungspflichten entgegenzuwirken.
Natürlich hat Kaiserslautern an dieser noch neuen Radwegführung unterlassen, folgender Vorschrift aus VwV-StVO, Rz. 38 nachzukommen: “An Kreuzungen und Einmündungen [...] ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“ oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ Jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.”). Und das bei einem Weg, der erst letzten Herbst fertiggestellt wurde und der auch sonst leider alles andere als zeitgemäß ist. Da tröstet es auch wenig, dass er einigermaßen breit ist.
Nun sitzt unser Eric wochenlang mit mehreren, langwierigen Knochenbrüchen zuhause, nachdem er zu anfangs großflächige Bandagierungen und opiathaltige Schmerzmittel ertragen musste, um das Ganze überhaupt auszuhalten. Wir wünschen Eric alles Gute und hoffen auf vollständige Genesung!
Die Verteilung der Pannenflicken-Auszeichnungen verzögert sich und wird unter Mithilfe von unseren anderen Mitarbeitern vorbereitet.
Brennpunkt Juni/Juli 2012
Warnung vor Kampfradlern durch Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) stellt sich als blanke Provokation heraus.
Laut Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Gründen Bundestagsfraktion in einem Interview mit dem Radsportmagazin TOUR, entbehrt der "Kampfradler"-Vorwurf jeder Grundlage! Im Gegenteil zeigte sich bei einer Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag, dass es kein Datenmaterial über zunehmende Regelverstöße durch Radfahrer gebe. Dagegen nehme die Anzahl der Unfälle von Radfahrern unter Aklohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr sogar deutlich ab! Rücksichtsloses Verhalten käme bei allen Verkehrsteilnehmern vor, nicht nur bei Radfahrern. Die Situation ließe sich eher verbessern, wenn sich der Verkehr an die ungeschützten Verkehrsteilnehmer anpasse als dass sich Fußgänger und Radfahrer mit Helmen und Schutzwesten dem Verkehr anpassen so Kühn weiter.
Im Ministerium die Zuständigen für den Radverkehr ausfindig zu machen, bedarf einer langen Suche auf dem Organigramm. Viele Abgeordnete würden den Radverkehr nur aus der Freizeit kennen. Folgerichtig scheint die Annahme von Kühn zutreffend, dass Herr Dr. Ramsauer in regelmäßigen Abständen den Verkehr durch die Windschutzscheibe seines Dienstwagens betrachtet und daraus folgernd haltlose Provokationen äußert.
Die Initiative Cycleride fordert die Regierungsparteien wie auch den gesamten Stab verkehrspolitisch Verantwortlicher dazu auf, provokative, gräbenvertiefende Äußerungen zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass Radfahrer nicht nur als ernsthafte Verkehrsteilnehmer akzeptiert werden, sondern sich auch auf allen Straßen und Wegen zügig und sicher fortbewegen können. Hierzu ist es unerlässlich, radverkehrstaugliche Infrastrukturen und -gesetze zu schaffen, die durch Einfachheit und Nachvollziehbarkeit auch von jedem verstanden werden. Aufgrund der nach wie vor gravierenden Mängel unzähliger Radwege fordern wir nach wie vor die vollständige Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht.
Die Bild-Zeitung hat zusammen mit AutoBild und Bild-Online Falschmeldungen veröffentlicht, die Radfahrer in ein schlechtes Licht rücken - zu Unrecht.
Aus der sonst eigentlich gut recherchierten AutoBild Nr. 35 vom 02.09.2011 kann man unter dem "AutoBild-Ratgeber" - Was dürfen Radfahrer entnehmen, dass Radfahrer vorhandene Radwege benutzen müssen! Das ist falsch! Zudem ließen sich die AutoBild-Redakteure es sich nicht nehmen, sich auf ein gewisses Anti-Radfahrer-Niveau herunterzulassen. Der Text beginnt folgendermaßen:
Berufsverkehr, halb acht. Autos quälen sich zweispurig in die Stadt. Auf der rechten Spur geht nichts voran: Dort zuckelt ein Radfahrer, obwohl er auf einen Radweg ausweichen könnte. Folge: genervte Autofahrer, Hupkonzert. Und die Frage: Darf der da überhaupt fahren?
(Nach diesem traurigen, an den Haaren herbeigezogenen Vorgeplänkel folgt die Falschaussage):
Nein. Denn ist ein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer ihn benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fährt, riskiert ein Ticket von 15 Euro, Wer andere dabei behindert, zahlt 20 Euro.
Das ist falsch! Folgende Zeilen haben wir der Redaktion von AutoBild zukommen lassen (Ausschnitt)
... Denn die allgemeine Radwegsbenutzungspflicht wurde bereits mit der StVO-Novelle von 1997 aufgehoben. Seitdem gibt es auch Radwege ohne Benutzungspflicht, da sich Radwege in zahlreichen Untersuchungen (u.a. der BaSt) als grundsätzlich gefährlich herausgestellt haben. Selbst wenn ein Radweg mit einem "Blauschild" 237, 240 oder 241 versehen ist, gilt keine absolute Benutzungspflicht, weil auch solche Radwege straßenbegleitend, zumutbar, benutzbar, erreichbar und sicher sein müssen. Das trifft für viele blau beschilderte Radwege nicht zu. Bitte bedenken Sie, dass solcherlei Falschaussagen für Radfahrer mitunter fatal sein können, da manche Kfz-Fahrer sich dadurch leider zu "Erziehungsmaßnahmen" verleiten lassen.
Bis heute gab es jedoch noch keinerlei Reaktionen seitens der Bild-Redaktionen. Noch heute ist unter BILD-de diese Falschaussage publik. Der Presserat wurde bereits informiert, ebenso das Bundesministerium für Verkehr. Die Initiative Cycleride fordert umgehend eine Gegendarstellung und eine umfassende Veröffentlichung der Korrekturen!
Witere Links zum Thema:
http://www.criticalmass-hamburg.de/was-durfen-autofahrer-sich-alles-erlauben/
Dazu kommt noch, dass ausgerechnet noch mal AutoBild erst vier Wochen vorher in Ausgabe Nr. 31 im "Ratgeber Recht" unter dem wenig schmeichelhaften Titel der "Top-Ten" der Ärgernisse: "Fahrrad-Rambos"
noch eine Falschaussage zum rechts überholen innerorts machte, wieder im entsprechenden Unterton:
"Es ist ein echtes Großstradt-Problem: Radler überholen an der Ampel rechts, Autofahrer müssen höllisch aufpassen beim Rechtsabbiegen. Dabei steht es in der Straßenverkehrsordnung: links überholen! Die Strafe: Wer innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt, zahlt 10 Euro."
Auch das ist eine Falschaussage und auch hier antworteten wir mit einem Leserbrief:
"Die Fahrrad-Rambos haben es in Ihre Top-Ten geschafft mit einem Vergehen, das keines ist. Laut §5 Abs. 8 StVO darf eindeutig rechts überholt werden. Natürlich nur bei ausreichend Raum und mit mäßiger Geschwindigkeit. Obwohl es sicher auch unter Radfahrern - wie auch unter Autofahrern - Rambos und Chaoten gibt, bitte ich darum, diese gräbenvertiefende Wortwahl milder zu gestalten. "
Leider wurde auch dieser Leserbrief weder veröffentlicht, noch beantwortet oder gar entsprechend reagiert. Auch hier fordern wird nachdrücklich eine entsprechende Gegendarstellung!