Der Markt Hirschaid wirbt unter anderem mit seiner Lage am Regnitzradweg. Wir können nur hoffen, dass der Radverkehr auf diesem Weg vernünftig und sicher geführt wird. In der Bamberger Straße jedenfalls zeigt Hirschaid, dass den Verantwortlichen vor Ort eher an einem Verbannen des Radverkehrs von der Straße gelegen ist als an dessen Förderung oder gar Sicherheit. Was von Norden kommend zunächst als einseitig angelegter, benutzungspflichtiger Zweirichtungs-Radweg beginnt, mutiert ab der Einmündung der Von-Weyda-Straße zu getrennten Einrichtungsgeh- und Radwegen beiderseits der Straße. Die Oberfläche der Wege ist gepflastert, als Radfahrer sieht man sich einem deutlichen "Fugenrattern" ausgesetzt. Während dies in erster Linie unschön und unkomfortabel ist wiegen die Sicherheitsmängel weit schwerer. Die Wege sind über den betrachteten Abschnitt gerade mal handtuchbreit und führen unmittelbar an teilweise schwer zu erkennenden Einmündungen vorbei. Aufgrund der fehlenden Sichtbeziehungen sind Radfahrer hier hochgradig gefährdet.
Unser Fazit: Hier wurde unter Missachtung nahezu aller Regelwerke der Radverkehr von der sicheren Fahrbahn verbannt. Die Benutzungspflicht muss umgehend entfernt werden.
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Nachtrag: Von Seiten des Marktes Hirschaid wurde uns eine Stellungnahme übermittelt:
"Über die Nominierung sind wir sehr verwundert.
Bereits im Jahr 2009 wurden wir nominiert und haben unsere Stellungnahme über die Verwaltung des Landkreises Bamberg abgegeben, die wir in der Anlage nochmals beifügen. An dieser Stellungnahme hat sich bis heute nichts geändert.
Äußerst kritisch finden wir den Vorschlag, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. Bei dem extremen Verkehr, vor allem Schwerlastverkehr, wären hier Unfälle vorprogrammiert. Dies wird uns auch von der zuständigen Polizeidienststelle des Landkreises Bamberg bestätigt. Zu den restlichen Vorwürfen wurde bereits [...] vom Landratsamt Bamberg ausreichend Stellung genommen.
Wir bitten Sie die Nominierung noch einmal zu überdenken."
Unsere Antwort: "zunächst vielen Dank für Ihre Kommentierung und die Übersendung der früheren Stellungnahme.
Leider können wir aber weder Ihren aktuellen Ausführungen noch denen in der früheren Stellungnahme stichhaltige Argumente gegen unsere Einschätzung der nominierten Situation und unser Fazit entnehmen. Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten in Situationen mit räumlichen Begrenzungen bleibt mehr als unverständlich, wie eine Radwegbenutzungspflicht auf derart schmalen Wegen mit an vielen Stellen fehlenden Sichtbeziehungen zu Einmündungen bzw. Einfahrten der Sicherheit des Radverkehrs dienen soll. Ganz im Gegenteil, mit der verpflichtenden Führung auf den viel zu engen und unübersichtlichen Wegen wird der Radverkehr Gefahren ausgesetzt, die beim Befahren der normalen Fahrbahn nicht vorhanden wären.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass für die Anordnung einer Benutzungspflicht eine außerordentliche Gefahrenlage für den Radverkehr auf der Fahrbahn zwingend gegeben sein muss. Die in der früheren Stellungnahme angeführte Verkehrsstärke von rund 10.000 Fahrzeugen pro Tag stellt eine solche keinesfalls dar, denn damit liegt die Nürnberger Straße im Belastungsbereich I-II nach der ERA 2010 und für diesen Belastungsbereich ist dort keine separate Führung mit Benutzungspflicht vorgesehen.
Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass sich die Pannenflicken-Nominierung nicht wie die frühere Stellungnahme auf die Nürnberger Straße, sondern auf die Bamberger Straße bezieht. Und wie Ihnen aus der geplanten Zertifizierung des Landkreises Bamberg durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) Bayern sicherlich bekannt ist, steht die Initiative Cycleride mit ihrer Wertung der nominierten Situation keinesfalls alleine da. Denn die AGFK-Bewertungskommission kam im Rahmen der diesjährigen Bereisung zu einer vergleichbaren Einschätzung."