In Thedinghausen scheint die Lehmstraße nach Ansicht der zuständigen Behörden gerade dort für den Radverkehr besonders gefährlich zu sein, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn bei 30 km/h und teilweise sogar bei nur 10 km/h liegt. Zumindest werden Radfahrer dort per Zeichen 240 auf einen Hochbordweg gezwungen, der in Richtung Westen auch noch linksseitig befahren werden muss. Welche außerordentliche Gefahren einem Radfahrer hierauf der Fahrbahn drohen bleibt absolut rätselhaft. Ferner stellt sich die Frage, warum die zuständigen Behörden vor Ort die VwV-StVO ignorieren, die zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 StVO unter II.1 feststellt: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden".
Westlich der Einmündung Quarnstedter Weg sind die rätselhaften Gefahren anscheinend nicht mehr existent, denn obwohl wieder 50 km/h gefahren werden dürfen findet keine zwangsweise Entmischung der Verkehrsarten mehr statt (Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei").
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Nachtrag: Die zuständige Behörde hat auf unsere Information über die Nominierung vorbildlich reagiert, innerhalb weniger Tage vorbehaltlos die Benutzungspflicht aufgehoben und sogar Fotos zugesandt. Die prompte Umsetzung verdient Lob und Anerkennung! Die ursprünglich ebenfalls bemängelte Benutzungspflicht am Ortsausgang fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Verden und wird daher als eigenständige Nominierung weiterverfolgt.