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Bernd Sluka bewertet die Pannenflicken-Nominierungen 2014

Bernd Sluka: Meine Bewertung der „Pannenflicken“-Nominierten 2014

(zur Info: Dies ist die persönliche Bewertung von Bernd Sluka als Fachjuror und stellt nicht das Endergebnis aus allen Stimmenabgaben dar)


Vorab:

Eigentlich hat jeder der Nominierten einen Pannenflicken verdient. Trotzdem musste ich eine Reihung vornehmen. Hier ist sie inklusive einer jeweiligen Begründung, warum ich diese Bewertung vergeben habe.

 

1. Platz: 1415 - Norderstedt

So viel Ignoranz gegenüber dem fließenden Radverkehr, der Verkehrssicherheit, der Baurichtlinien und der Verkehrsregeln findet man selten auf einem Haufen. Fallen wie die Führung der gemeinsamen Geh- und Radwege über Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) - verboten durch die R-FGÜ (eines *muss* hier weichen: Radweg oder Fußgängerüberweg) - oder gebaute Sichthindernisse, belegen diese Ignoranz. Und das auch noch bei einer Neubaumaßnahme, wo man wirklich die Gelegenheit gehabt hätte, es richtig zu machen. Deswegen ist diese Nominierung mein Favorit.

Hinzu kommt, dass nicht nur die Belange der Radfahrer praktisch unberücksichtig bleiben. Die ganze Gestaltung geht auch zu Lasten der Fußgänger. Sie werden durch die Radfahrer, die auf benutzungspflichtige Wegelchen gezwungen, werden verdrängt. Sie kommen ebenfalls nur auf Umwegen über diese Kreuzung. Und Regeln wie „Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen." scheint man in Norderstedt noch nie gehört zu haben.

Dagegen wurde bei den Fahrbahnen nicht an Platz gespart. Die RASt, die auch in Norderstedt gilt, ist dort offensichtlich auch weitgehend unbekannt.

 

2. Platz: 1418 - Filderstadt-Bernhausen

Der 2. Platz gebührt der Straßenverkehrsbehörde aus Filderstadt. Anstatt einfach die Einbahnstraße für das Radfahren in beiden Richtungen freizugeben, was nachweislich die Unfallgefahr reduziert und seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, wurde hier eine „Lösung" gefunden, die einfach unzulässig ist. Noch dazu führt sie zu zusätzlichen Konflikten mit parkenden Autos und der Unterhalt wird auch noch sträflich vernachlässigt. Die von IC vorgeschlagene Fahrradstraße wäre eine gute Ergänzung, sollte aber Kraftfahrzeuge nur in Ausnahmenfällen und nur in einer Richtung zulassen.

Der Verstoß gegen die Vorschriften der VwV-StVO wird dann auch noch im Antwortschreiben als „auf der Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten" verkauft. Und das Festhalten an einer speziellen "mit den heutigen Möglichkeiten des Regelwerks konformen Lösung" zeugt davon, dass es der Behörde nicht um eine sinnvolle, sichere Lösung geht, sondern hier jemand seine Phobien auslebt und den „Trennungsgedanken" durchsetzen will.

 

3. Platz: 1413 - Ingolstadt

Die Stadt Ingolstadt hat meinen persönlichen dritten Platz wohlverdient. Ausschlaggebend war, dass sie nicht nur an unnötigen Benutzungspflichten festhalten, sondern dabei auch noch Radfahrer gefährden, die dort auf Sonderspuren zwischen abbiegenden und einfahrenden Bussen herumfahren sollen. Die Fahrbahn verläuft dagegen übersichtlich und eine besondere Gefahrenlage ist auch dann nicht zu erkennen, wenn dort Busse fahren.

Ein weiteres Kriterium für mich war, dass auch hier wie in Norderstedt die Belange der Fußgänger unberücksichtigt bleiben. Radwege dort, wo Gehwege fehlen oder weit abgesetzt verlaufen, funktionieren nicht. Gemeinsame Geh- und Radwege sollten innerorts der Ausnahmefall sein. Von Ingolstadts Stadtverwaltung werden sie stattdessen als sinnvolle Lösung verkauft. Das dabei herangezogene Argument, dass der Geh- und Radweg „von vielen Schülerinnen und Schülern benutzt" wird, verbietet gerade die Ausweisung von gemeinsamen Wegen. Denn Schülerverkehr tritt pulkartig auf und viele gemeinsame Fußgänger und Radfahrer gehören nicht auf einen gemeinsamen Weg - siehe RASt, ERA und EFA.

 

Soweit die Spitzenplätze. Ich habe auch weiteren Nominierungen in eine Reihung gebracht. Schade, dass ich ihnen nicht auch noch Punkte geben kann.

 

4. Platz: 1409 - Lambsheim

Die Gängelung von Radfahrern ist weit verbreitet. In Lambsheim kann man sie sehr offensichtlich beobachten. Anstatt die Verkehrsregeln zu akzeptieren hat man in der Verwaltung doch Bedenken gegenüber der selbst geschaffenen „Sicherheitswege" und lässt diese nun an den Radfahrern aus. Als Argument werden wieder einmal Kinder vorgeschoben, die besser nicht ihre Vorfahrt ausleben dürfen. Das Tüpfelchen stellt die gezeigte Ignoranz gegenüber Erkenntnissen der Unfallforschung dar, die bereits aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts gewonnen wurden. In Lambsheim ist man offensichtlich erkenntnismäßig auf dem Stand der 1960er verblieben.

Erfrischend ist, dass man an den Spuren im Grünstreifen erkennen kann, wie mit diesen Umlaufsperren umgegangen wird.

 

5. Platz: 1417 - Northeim

Das wäre fast einer meiner drei Favoriten geworden. Ausschlaggebend ist hierfür die Fallenstellung durch die schlecht erkennbare Schwelle und den zu schmalen Weg. Auch wichtig: Es gab schon Unfälle dort. Und es bleiben wieder mal keine „ausreichenden Flächen für den Fußgängerverkehr".

Solche Zweitunterführungen gibt es an vielen Stellen und ich meide sie grundsätzlich. Man ist mit dem Fahrbahn auf der Fahrbahn viel sicherer ganz schnell durch die Unterführung gefahren, wenn man den bergab gewonnenen Schwung ausnützt.

 

6. Platz: 1406 - Frickenhausen

So viele Fehler, dass man kaum mehr noch welche hinzufügen kann:

Beschilderung mangelhaft, Verkehrsführung auf der Strecke und an den Enden praktisch nicht vorhanden, zu schmaler Weg, gemeinsame Führung von Rad- und Fußgängerverkehr im starken Gefälle (über 3%), sowie Gegenverkehr auf schmalem Weg, wo bergab Fahrende hohe Geschwindigkeiten erreichen, fehlende Radwegzufahrten, Radwegenden nicht ausgebildet oder sogar als Fallen (durch die Bushaltestelle) gestaltet, für die linksseitige Freigabe am Anfang und Ende zu *schaffende* sichere Querungsmöglichkeiten nicht vorhanden, Unterhalt nicht vorhanden und dazu noch ein Zuständigkeits-Schwarzer-Peter der Behörden. Eigentlich hätte auch diese Nominierung einen Platz unter den ersten drei reichlich verdient.

 

7. Platz: 1412 - Sangerhausen

Solche linken Stummel findet man häufiger. Im eigenen Interesse sollte man sie dort - links - auch liegen lassen. Dreist ist hier die bewusste Überleitung durch eine Fußgängerampel, die für Radfahrer doch gar keine Geltung hat, außer sie fahren auf der Fahrbahn - dann müssen sie bei Rot halten. Das qualifiziert den Beitrag für eine Hervorhebung gegenüber ähnlichen Einreichungen. Und natürlich stellt sich die Frage, warum die besondere Gefahrenlage plötzlich an der Einmündung des Kapellenwegs aufhört, wo übrigens die vorgeschriebene sichere Querungsmöglichkeit natürlich fehlt.

 

8. Platz: 1414 - Einbeck-Kreiensen

Eine kreative Verkehrsbehörde meint, mit der Versetzung eines Schilds die Wahrnehmung von versteckten Überfahrten zu erhöhen. Das ist zumindest eigenwillig. Die abgebildete Schilderkombination von Zeichen 240 und einem undokumentierten (und damit eigentlich unzulässigen) Zusatzzeichen mit einem waagrechten Doppelpfeil kennt die StVO gar nicht, genauso wenig das in ähnlichen Fällen gerne genommene Zusatzzeichen 1000-30 (zwei gegenläufige waagrechte Pfeile). Radwege sind laut § 2 StVO nur benutzungspflichtig, wenn sie „in der jeweiligen Fahrtrichtung" gekennzeichnet sind. Das heißt, das Schild muss aus der Fahrtrichtung zu erkennen sein. Der im Foto gezeigte Radweg führt geradeaus weiter über die Wiese. Dazu passt natürlich, dass vorher der Straßengraben durchfahren werden muss.

 

9. Platz: 1407 - Köln

Die Stadt Köln zeigt eine kreative Verkehrsführung mit kleinen Fehlern. Das alleine trat nicht gegenüber den vorausgegangenen Nominierungen hervor. Aber in Köln ist diese Art, mit Radfahrern umzugehen, Prinzip. Daher bekommt die Stadt Köln von mir einen

Sonderpreis

Wenn eine derart verwirrende "Radverkehrsführung" geplant und mit zahlreichen Schildern und nur halblegalem Ergebnis umgesetzt wird, zeigt dies, dass die Verkehrsplanung den Radverkehr nicht berücksichtigt. Wer durch dieses Chaos von Richtungen fahren will, muss schon viel Geduld und Vertrauen aufbringen. Ein ähnliches Durcheinander ist mir an vielen Stellen in Köln aufgefallen. Die gezeigte Verkehrsführung ist in dieser Stadt beileibe kein Einzelfall. Folgt man nicht den dort gebotenen Umwegen über Furten, Ampeln, kreuz und quer gelegten bunten Spuren und gelegentlichen Schildern, sollte man dort besser nur mit dem Fahrrad auf den Fahrbahnen fahren. Denn auf der Fahrbahn kommt man in Köln ans Ziel.

Mein Sonderpreis, der „Gordische Verkehrsknoten“, geht an die Stadt Köln.

 

10. Platz: 1410 - Frankfurt

Frankfurt zeigt Ignoranz und Untätigkeit. Herausragend ist das Beispiel leider nicht, so was findet man an vielen Orten. Schenkt der Behörde eine Schlafmütze, sie können sie gebrauchen.

 

11. Platz: 1411 - Ringleben

Auch in Ringleben ist die alltägliche Ignoranz und Untätigkeit der Fachbehörden zu erkennen. Das Radwegende vor der Einmündung überlässt Radfahrer, die auf den Weg gezwungen wurden, selbst durch die Wirren der einmündenden Straße auf die Fahrbahn zurückzufinden. Man hätte auch die vorgeschriebene Furt über die Einmündung markieren können, so dass Radfahrer dort aus der Einmündung einfahren können. Und natürlich fehlen die gesicherten Querungen für die linksseitige Freigabe. Leider ist auch dieses Beispiel Alltag und nicht herausragend, so dass es nicht für einen der ersten Plätze reicht.

 

12. Platz: 1404 - Geesthacht

Ähnliche Radverkehrsführungen findet man auch hier in Niederbayern, gerade im Zusammenhang mit Brücken. Nur wird hier weder das Befahren der Fahrbahn verboten (weil man nicht zwischen beschildertem Radweg und Fahrbahn wechseln kann), noch vor den 180-Grad-Kehren gewarnt. Offenbar hat man hierzuorts doch mehr Vertrauen in die Fähigkeiten der Radfahrer, anstatt sie ständig zu gängeln.

Mein ähnliches Beispiel (zu schmal ist dieser Radweg auch: 180°-Bayern-Kehren

 

13. Platz: 1402 - Edermünde-Grifte

Wie kann man nur solche Fallen bauen? Da muss jemand geistig völlig abwesend gewesen sein. Da aber jetzt offensichtlich nachgedacht und reagiert wird, reicht es nicht für eine Platzierung weiter vorne.

 

14. Platz: 1408 - Gifhorn

Kaputte Radwege gibt es vielerorts. Der hier ist auch noch kaputt, wenn er wieder hergerichtet wurde, weil er gepflastert wird, während die Fahrbahn glatten Asphalt hat. Das kostet viel unnötige Kraft und reduziert die Einsatzmöglichkeit von Fahrrädern deutlich. Da aber die Stadt Gifhorn zumindest handelt und gepflasterte Radwege ebenso wenig einen Sonderfall darstellen wie benutzungspflichtige Radwege, wo man schon auf den ersten Blick sieht, dass die Benutzungspflicht nicht zwingend geboten ist, habe ich ihn auf dem letzten Platz gesetzt.

 

Viele Grüße

Bernd Sluka

Linkhinweise

Argumentationshilfen

Straßenverkehrsrecht erklärt:
 
Radverkehr:
 
Charity:
 
Klima und Umwelt:

 

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(warum eine Radwegbenutzungspflicht Unsinn ist)

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