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Sep
Benutzungspflicht? Wissen wir nichts von!
Am 30. Juli berichtete das Hamburger Abendblatt (bzw. die Regionalbeilage Norderstedter Zeitung) über einen neuen Radweg zwischen zwei Dörfern im Kreis Segeberg, Oersdorf und Winsen. Die Verkehrsbedeutung der Straße dürfte minimalst sein, trotzdem hielt der Herr Bürgermeister, bei der Einweihung als einer von wenigen mit Helm unterwegs, vorher das Radfahren für “gefährlich”.
Thomas Heier und Walter Janné machten beide Bilder, und ganz drf regte sich über diesen offenkundigen Schwachsinn auf.
Da das ganze bei mir in der Heimat direkt um die Ecke liegt, fragte ich beim Kreis Segeberg per Informationsfreiheitsgesetz nach der Begründung für die Benutzungspflicht. Die Antwort war kurz und überraschend:
Eine Durchsicht des Vorgangs hat ergeben, dass für die aufgestellte Beschilderung tatsächlich keine verkehrsrechtliche Anordnung besteht. Eine Nachfrage beim zuständigen Straßenbaulastträger ergab, dass dieser nicht nachvollziehen konnte wie es zur Aufstellung der Beschilderung gekommen ist. Es wurde vereinbart, dass die Beschilderung entfernt wird.
So einfach kann es also auch sein. Eine Schweinerei ist es aber trotzdem – man muß sich doch als Bürger darauf verlassen können, daß die Schilder im öffentlichen Verkehrsraum dort auch ordnungsgemäß gelandet sind und nicht auf nicht nachvollziehbare Weise aus dem Nichts aufgetaucht sind.
Donnerstag, 6 September, 2007 um 11:17
Ich wage mal zu behaupten, dass vielen Verkehrsplanern überhaupt nicht klar ist, dass sie mit dem Aufstellen der Blauschilder gleichzeitig eine Benutzungspflicht anordnen – und schon gar nicht, dass es dafür Voraussetzungen gibt, die über Mindestbreiten (die auch gerne mal unterschritten werden) hinausgehen.
Samstag, 8 September, 2007 um 19:10
Na ich hoffe, dass die Mehrzahl der Verkehrsplaner wissen, was sie tun und das hier nur ein Ausrutscher war. Aber die Leute in SH haben’s toll. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz kommt man derartigen Unsitten recht schnell auf die Schliche. Hier in SN muss man dafuer noch betteln gehen. Und mit der aktuellen Regierung wird’s wohl auch nie besser.
Montag, 10 September, 2007 um 18:03
Kurz: Du kannst Dich bei uns in D überhaupt nicht darauf verlassen, dass eine Verkehrsplanung korrekt und zu Ende gedacht ist! So lange der Verkehrsplaner nicht selbst dafür haften muss, wenn er Unsinn verzapft, kümmern die sich wenig um die Gesetzes- und Vorschriftenlage. Manche Pannen passieren aber auch vom Gesetzgeber aus automatisch. Z.B. dürfen linksseitige Radwega außerorts nur befahren werden, wenn Sie blau beschildert sind, dann aber auch automatisch in Gegenrichtung. Denn “Andere” Radwege dürfen nur jeweils rechtsseitig befahren werden. Wenn unsere derzeitige Petition kippen sollte, reichen wir das gleich nach, würde ich vorschlagen.
Gruß, Ralf
Donnerstag, 20 September, 2007 um 10:33
Sehr heftig finde ich die gezeigten Drängelgitter. Wenn die Straße nur minimalst frequentiert wird, dann wird dieser “Luxus”-Radweg ja wohl auch nicht gerade intensiv genutzt werden, warum werden dann zusätzlich zu Z.241 noch diese Gitter aufgestellt. Hatten die Verantwortlichen irgendwelche tiefenpsychologischen Traumata zu verarbeiten?
kopfschüttelnd…Olli
Samstag, 22 September, 2007 um 10:54
Hmm … Draengelgitter sind doch Verkehrseinrichtungen, muessen also auch von der StVB angeordnet werden, oder?
Montag, 24 September, 2007 um 18:05
Beim ADFC Berstraße gibt es eine interessante Seite dazu, die auch in Frage stellt, ob Drängelgitter überhaupt zulässig sind:
http://www.adfc-bergstrasse.de/radverkehrsplanung/umlaufsperren.htm Die Musterbeispiele überzeugen nicht ganz. Da ist das Praxisbeispiel für Poller gegen Kfz-Durchfahrt auf den NRVP-Seiten schon besser.
Mittwoch, 26 September, 2007 um 14:49
Herrlich, wie sich der Bürgermeister aufregt, daß man seinen Bürgern die Rennbahn nicht gönnt:
http://www.winsen-holstein.de/aktuelles/53737296ba07e7901/index.html
Mittwoch, 26 September, 2007 um 16:12
Zumindest ist jetzt klar, dass es keine Unwissenheit war. Warum setzt er Verkehrsaufsicht eigentlich in Anführungszeichen? Will er damit zeigen, dass er sie nicht für voll nimmt?
Freitag, 28 September, 2007 um 01:19
[...] Die von mir durch einfache Nachfrage beseitigte Benutzungspflicht des Radwegs von Oersdorf nach Winsen wird auch vom Winsener Bürgermeister in seinem “Bürgermeisterbrief” erwähnt: Sie werden wahrscheinlich bemerkt haben, dass die blauen Gebotsschilder „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Verkehrszeichen 240) abgebaut wurden. Dies geht zurück auf eine Forderung der „Verkehrsaufsicht“ des Kreises. Sie will die Benutzung des neuen Verkehrsweges freistellen. Die Gemeinden Winsen und Oersdorf sind aber der Auffassung, dass die Benutzungspflicht im Interesse der Gefahrenabwehr für alle Verkehrsteilnehmer unverzichtbar ist. Deshalb wurde der Anordnung der „Verkehrsaufsicht“ widersprochen. [...]
Freitag, 28 September, 2007 um 13:17
uch aus dem Oersdorfer Bauausschuß gibt es Infos:
http://www.oersdorf.de/Protokolle/bau17%20280807.pdf
(vom 28.8.2007)
TOP 2: Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Vorsitzende:
• Keine
Bürgermeister:
[...]
• Er berichtet, dass die Verkehrsschilder am Radweg nach Winsen entfernt wurden, weil eine Klage drohte und der Verkehrsaufsicht nicht die entsprechenden Unfallzahlen in den letzten Jahren vor-lagen. Es wird sich weiter bemüht, dass die Verkehrsaufsicht in Bad Segeberg die Schilder doch genehmigt, denn der Weg ist auch ein Schulweg für die Winsener.
Montag, 21 Januar, 2008 um 00:03
[...] Wir erinnern uns: Von Oersdorf nach Winsen wurde entlang einer fast gar nicht befahrenen Straße ein Radweg gebaut und als benutzungspflichtig beschildert. Als ich mich darüber beschwerte, stellte sich heraus, daß diese Beschilderung gar nicht angeordnet und damit illegal angebracht worden war. Sie wurde entfernt. [...]
Donnerstag, 28 Februar, 2008 um 15:56
Hallo?
seid ihr alle gagga im Kopf?
z.B. Drängelgitter:
Wollt ihr das eure Kinder den Berg runter rollen und auf die Strasse fallen oder aus versehen ohne auf den Verkehr zu achten rauf fahren? Das hat schon einen sinn die Drängelgitter.
Weitens: was soll der blöde kommentar “Rennbahn”? Das ist eine enge Landstrasse ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Was haben wir in der Fahrschule gelernt? Ausserhalb geschlossener Ortschaften ohne Geschwindigkeitsbegränzung ist 100, so auch auf der Oersdorfer/Winsener Strasse.
Warscheinlich sind alle Leute die über 70 Km/h fahren Raser in euren Augen.
Ich bin dort früher fast täglich mit dem Fahrrad lang gefahren und mußte etliche male in den Knick fahren um nicht von PKW’s erfasst zu werden. Ich bin super froh das meine Kinder heute sicher auf einem Radweg abseits der Strasse fahren können.
Mit vorzüglichen Grüßen
Ein Dorfdepp
Donnerstag, 28 Februar, 2008 um 18:20
@ffoetimmi
1. Gerade ein neuer Radweg hätte problemlos so gebaut werden können, dass man nicht “den Berg runter rollt und auf die Straße fällt”. Ist es eigentlich wesentlich besser, wenn man den Berg runter rollt und gegen das Drängelgitter knallt? Drängelgitter sind gefährlich und zudem ein Hindernis, das die Radwegbenutzung erschwert oder je nach Fahrrad und z.B. mit Kinderanhänger sogar unmöglich macht.
2) In der Fahrschule haben Sie sicher auch etwas über das Sichtfahrgebot gelernt, oder? (Vielleicht gibt es da nur keine Geschwindigkeitsbegrenzung, weil man da offensichtlich langsamer fahren muss? Dann wäre ein explizites Tempolimit nämlich überflüssig und damit unzulässig.) Wieso wurde die Straße eigentlich nicht verbreitert wenn sie ach so gefährlich ist. Platz für einen Radweg war ja. Da hätten alle etwas davon gehabt.
3) Oersdor hat 866 Einwohner, Winsen 392. Durchgangsverkehr gibt es nur aus wenigen Nachbardörfern. Da frage ich mich schon, woher eine Verkehrsbelastung, die eine Benutzungspflicht notwendig macht, herkommen soll.
4) Es geht hier hauptsächlich um die Benutzungspflicht. Die (mal wieder!) angeführten Kinder dürften weiter auf dem Radweg fahren. Dazu muss man nicht auch alle anderen Radfahrer auf den Weg zwingen. Aber wahrscheinlich sind alle Radfahrer, die schneller als 15-20km/h fahren in Ihren Augen Raser.
Donnerstag, 28 Februar, 2008 um 23:38
Wenn Drängelgitter so toll sind, warum werden sie dann nicht an allen Kreuzungen aufgestellt? Lies mal § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr). Ist es so schwer zu erkennen, dass Helmpflicht für Radfahrer, Drängelgitter auf Radwegen, Rauf-und-runter bei jeder Einfahrt und zusätzlich Verschwenkungen an jeder Kreuzung (auch immer mal wieder unmotiviert mitten in der Strecke) auf Radwegen keine Radverkehrsförderung darstellen? Wieso werden Radwege nicht schnurgerade, mit allerbestem Belag und Fundament und stets niveaugleich ausgeführt, wenn man die Radfahrer als rollende “Verkehrshindernisse” von der Fahrbahn locken will?
Zur Vertiefung empfehle ich das Essay Bernd Slukas zum Prinzip Radweg: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html
Wenn Radfahrer in den Straßengraben flüchten müssen, fahren die Autofahrer kriminell und rücksichtlos und außerdem noch zu schnell. Wenn Du das akzeptabel findest, bist Du hier falsch.
Freitag, 29 Februar, 2008 um 01:44
Gute Neuigkeiten: Der Klageschriftsatz ist fertig, in den nächsten Wochen kommt dann irgendwann die Fachaufsichtsbeschwerde für Oersdorf-Winsen dran.
Samstag, 1 November, 2008 um 17:28
Lieber Dorfdepp,
warum stehen Sie zu Ihren unqualifizierten Kommentaren eigentlich nicht mit Ihrem Namen?
Gruß,
Jens Müller