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Der tägliche Wahnsinn im Radverkehr


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01
Okt

Geburtstagskind “Radfahrernovelle”

Heute war ein großer Tag für uns Radfahrer. Denn bis zum 01.10.98 wurden alle Radwege in Deutschland hinsichtlich der “Radfahrernovelle” überprüft.

Seither gibt es, wie wir alle täglich neu erfahren, keine Radwegebenutzungspflicht mehr. Nur im zwingendem Einzelfall werden Radwege benutzungspflichtig ausgeschildert. Und diese unterliegen strengen Anforderungen, an Führung, Kennzeichung, baulicher Ausgestaltung, Unterhalt…

Zehn Jahre Radfahrerparadies Deutschland also.


Bonn: (lichte) Mindestbreite Zweirichtungsradweg: 2m.
Breite VW Golf IV: 1,74m


Kölner Ringe: Espresso im Vorbeifahren?
Verkehrsversuch “shared space”. Nur der motorisierte Verkehr muß draußen bleiben.
via:
radfahren-in-koeln.de

Zur Feier des Tages habe ich für alle Interessierten, John Allen sei dank, etwas “Historisches”: Der Bericht “Unfälle mit Fahrradfahrern”, 1987, des Polizeipräsidenten Berlin.



3 Kommentare zu diesem Beitrag. to “Geburtstagskind “Radfahrernovelle””

  1. Jens sagt:

    Du meinst den Polizeipräsidenten in Berlin?

  2. Thomas sagt:

    Obwohl seit 1997 und jetzt noch einmal nach einem Gerichtsurteil aus Bayern die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht eine Ausnahme bleiben soll, hat sich im Bezug auf Radwege nichts geändert. Eigentlich in keiner einzigen Stadt in Deutschland. Wer macht den Anfang?

  3. Jens sagt:

    Hmm. Ettlingen vielleicht?

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