Kein automatisches Mitverschulden bei Alltagsradlern ohne Helm
Freitag, 3 August, 2007Das OLG Düsseldorf, bekannt durch sein Skandalurteil zum Thema Helmpflicht für Rennradfahrer hat sich nun mit einem verunfallten Alltagsradler beschäftigt und kam – konsistent mit dem vorigen Urteil – zu dem Ergebnis, dass man von Alltagsradlern nicht erwarten muss, dass sie einen Radhelm tragen und deswegen kein automatisches Mitverschulden besteht. (Az. I-1 U 182/06.)
Anders [...]